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Gala Bau wird zu Bauhauptgewerbe Programm-Umsetzung

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letzte Antwort am 10.08.2026 11:39:00 von platinblond
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Lohnbüro80
Fortgeschrittener
Offline Online
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Hallo!

Wir haben Ende letzten Jahres ein Gala Lohn übernommen und nun die Mitteilung der Agentur für Arbeit erhalten, dass der Betrieb nicht zum Gala Gewerbe gehört, sondern sokabaupflichtig wird.

Der Betrieb hat nach einer Nachfrage der Agentur angegeben, dass er 80% Pflasterarbeiten vornimmt und daraufhin kam eine Einstufung zu Soka Bau.

Der Betrieb möchte auf keinen Fall Sokabaupflichtig sein, da er wirklich Gala Gewerbe ist.

 

Hat jemand damit Erfahrung?

 

Wie würde man das programmtechnisch umsetzen?  Kann man einfach das Gewerbe umschlüsseln?

Frage mich, wie das mit dem Urlaub läuft.

Laut der Gala kasse soll der Betrieb ab Juni schon Soka Bau Beiträge abführen, im Juni haben die Mitarbeiter aber fast 3 Wochen Urlaub gehabt. Das geht ja im Baugewerbe gar nicht.

 

 

platinblond
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 2
70 Mal angesehen

Hallo,

 

haben Sie eine Freistellungsbescheinigung von der Soka-Bau.

 

Übrigens:

Nicht der Betrieb oder Mandant entscheidet letztendlich ob Baubetrieb

vorliegt sondern die Soka-Bau.

Dort würde ich die Entscheidung auch belassen.

Auch sehr wichtig, ab wann ist der Betrieb pflichtig.

Eventuell rückwirkend ?

 

Es gibt Baubetriebe die haben 4 Wochen zu.

 

Gruss

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letzte Antwort am 10.08.2026 11:39:00 von platinblond
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