@Flitze0815 schrieb: Es geht doch nicht darum was das Steuer- und SV-Recht mit dem Arbeitsrecht zu tun haben. Wenn AG und AN sich darauf einigen, dass sie das beide tolerieren, wenn an einem Urlaubstag trotzdem gearbeitet wird, mag das dem BUrlG widersprechen, es wird aber niemand den anderen in die Pfanne hauen, da es im gegenseitigen Einvernehmen geschehen ist - aus welchen Gründen auch immer. Nur weil dieses Vorgehen nicht gem. BUrlG 'erlaubt' ist, heißt es doch nicht, dass das Steuer- und SV-Recht da nicht auch etwas zu aussagen können. Es muss ja nicht explizit um Urlaub gehen, der nicht gemäß BUrlG in natura gewährt wird, sondern um eine Einmalzahlung, die in eine laufende Zahlung gewandelt wird. Ich hätte es halt schön gefunden, wenn ich mit dem Steuer- und dem SV-Recht argumentieren könnte. Einen Moment! Ausgangspost in Kurzform: "Wir haben das nie gelten lassen, neuer Chef will es aber jetzt so machen, ich brauche ein Argument das er falsch liegt." Nun aber reden Sie von "wir alle haben uns lieb und wollen das auch alle so machen". Erkennen Sie bitte selbst, dass Ihre erste und die zuletzt getroffene Aussage nicht kongruent sind! Und dass das EStG und das SGB dazu gar nichts sagen habe ich nicht gesagt. Ich sagte nur, dass das BUrlG darüber steht! Das Sie eine Argumentation mit Steuer- und Sozialversicherungsgesetzen schöner finden ist vollkommen legitim. Ich bspw hätte gerne Gesetze die sehr einfach und verständlich wären, wo es also keine Hilfen oder Anwendungserlasse und irgendwelcher Kommentare bedarf. Tja, aber manchmal muss man sich von Wünschen verabschieden. Im Übrigen: Natürlich haut kein AN seinen AG aus irgendwelchen Gründen in die Pfanne. Nie und nimmer... (Ja, der Post enthält sarkastische Aussagen und Ironie zum drüber nachdenken)
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