Hallo, wenn der Mitarbeiter für einen Lebensmonat des Kindes in Elternzeit geht und die Elternzeit, wie in Ihrem Fall, Mitte des Monats beginnt und Mitte des Folgemonats beendet ist, ist eine Unterbrechungsmeldung nicht erforderlich. Der Arbeitgeber muss für den Beschäftigungszeitraum bis zum Beginn der Unterbrechung nur dann eine Unterbrechungsmeldung erstatten, wenn die Entgeltzahlung in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis für mindestens 1 vollen Kalendermonat unterbrochen wird, ohne dass die Mitgliedschaft in der Krankenversicherung endet. Informationen dazu finden Sie in unserem Dokument 1032508 - DEÜV: Übersicht Datenübermittlung gemäß DEÜV unter Punkt 6.
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