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Minijob und Elternzeit

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letzte Antwort am 13.06.2022 09:58:13 von t_r_
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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo Community, 

 

die Mitarbeiterin eines Mandanten hat am 01.05. auf 450 €-Basis wieder angefangen zu arbeiten. Sie ist seit dem 14.05.2021 in Elternzeit. Bis zum Mutterschutz war sie SV-pflichtig bei dem gleichem AG beschäftigt. Nun habe ich den Lohn abgerechnet und dabei einen Krankenkassenwechsel von der AOK zur Knappschaft gemacht. Ich bin davon ausgegangen, dass die Mitarbeiterin ihre Elternzeit beendet hat. Da mir die Mandantin nicht mitgeteilt hat, ob die Elternzeit beendet ist oder nicht. Nun teilte mir die Mandantin per Mail (etwas sauer), dass die Mitarbeiterin verunsichert wäre, dass sie nicht mehr versichert wäre und ihre Tochter nicht. Ich habe mit der AOK telefoniert und die Dame erklärte mir, dass ihnen mitgeteilt wurde, dass die Elternzeit bis Dezember 2022 wäre. Aber ich sollte bei der Mandantin nachfragen. Falls sie noch in Elternzeit wäre, dann würde sie die Abmeldung stornieren. Wäre kein Problem. Ich habe jetzt bei der Mandantin per Mail nachgefragt. 

Okay, ich habe nachgelesen, dass ich die Mitarbeiterin zusätzlich mit einer neuen Personalnummer anlegen muss. Die erste Nummer bleibt mit der Unterbrechung Elternzeit und die Zweite der Minijob. So, nun habe ich aber den Mai schon abgerechnet. Ich habe jetzt mal die Schlüsselungen raus genommen (vom Minijob). Aber wenn ich eine Probeabrechnung mache erscheint ein Minusbetrag von 450 €. Das ist ja dann nicht korrekt, oder? 

Bei der 2.Personalnummer mache ich dann eine Nachberechnung von 450 € für den Mai und ziehe den dann als Vorschuss (bereits ausbezahlt) wieder ab. Das wäre dann so richtig, oder?  

Nur bin ich mir nicht sicher, wie das mit der ersten Personalnummer ist mit den Minus 450 €. Der Gehalt wurde an die Mitarbeiterin schon ausbezahlt. 

Kann mir da jemand weiter helfen. 

Vielen lieben Dank schon mal

J_B
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 10
470 Mal angesehen

Hallo Ulrike,

 

ich würde in der 1. Personalnummer die 450,00 im Netto mit NB 05/2022 (ich würde die LA 9861 nehmen) im Plus gegenbuchen damit sich das Minus ausgleicht. 

Viele Grüße aus Nürnberg,
Jacqueline
Ulrike27_5
Einsteiger
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Nachricht 3 von 10
436 Mal angesehen

Hallo Jacqueline, 
hallo Community,

 

vielen Dank für die Antwort. 

 

So, habe ich es gemacht. Jetzt habe ich nur ein Problem. Es werden einige SV-Meldungen erstellt. Also, für die Personalnummer 1. :

 

- Die Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel (31) bei der AOK wird storniert zum 30.04. wird storniert.

 

- Dann habe ich eine 32er Meldung (Abmeldung Beitragsgruppenwechsel 1111), keine Stornierung zum 30.04.  AOK

 

- Eine 12er Meldung (Anmeldung Beitragsgruppenwechsel 6500), keine Stornierung, ab 01.05. AOK

 

- Eine 11er Meldung (Anmeldung Krankenkassenwechsel 6500), Stornierung, ab 01.05. Knappschaft

 

-Eine 54er Meldung (Sondermeldung)  keine Stornierung, ab 01.05 - 31.05. GFB AOK

 

- Eine 32er Meldung (Abmeldung Beitragsgruppenwechsel 6500) 31.05. keine Stornierung, AOK

-Eine 12er Meldung (Anmeldung Beitragsgruppenwechsel 1111) ab 01.06. AOK

 

 

Das ist doch so nicht korrekt, oder? Ich habe die Schlüsselung als GFB herausgenommen und dann wurden dieses Meldungen erstellt. Irgendwo habe ich jetzt einen Denkfehler. 

Wie wäre es korrekt?

Die Mitarbeiterin ist noch in Elternzeit und ich bin davon ausgegangen das diese beendet ist. Ich habe sie mit einer 2. Personalnummer angelegt. Die 1. bleibt weiter als Elternzeit. Ich habe aber den Mai schon als GFB mit der Personalnummer 1 abgerechnet. 

Vielen Dank schon mal! 

Gruß Ulrike

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Ulrike27_5
Einsteiger
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Nachricht 4 von 10
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Hallo Community, 

 

kann mir jemand helfen mit diesen ganzen SV-Meldungen? 

 

Es wäre echt nett, weil ich muss ehrlich gestehen, ich blicke da gerade nicht durch. Und ich habe das Gefühl, dass die nicht korrekt sind. 

 

Vielen Dank!

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Flitze0815
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 10
378 Mal angesehen

Hallo Ulrike,

ich muss gestehen, ich habe keinen Plan von Lohn und Gehalt.. aber sicherlich gibt es doch in LuG auch irgendwo eine Möglichkeit einzustellen, ab wann die Änderung gelten soll.

Deine Meldungen sehen mir so aus, als hättest du die Korrektur nicht mit Gültigkeit für denselben Monat gemacht, sondern mit Gültigkeit im aktuellen Monat.

Über die Überzahlung bei der MAin, die sich in Elternzeit befindet, würde ich mir keine Gedanken machen - schließlich hat diese MAin ja zu viel Geld bekommen. Du musst nur bei der Minijobberin daran denken, den Auszahlungsbetrag gegenzubuchen (bereits erhaltene Zahlung oder sowas), denn das Mai-Geld hat sie ja schon bekommen.

Grüße und viel Erfolg

Flitze

live long and prosper
Grüße aus der Südheide
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Ulrike27_5
Einsteiger
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344 Mal angesehen

Hallo, 

 

ich habe die Mitarbeiterin falsch angemeldet, da ich ja bei der Abrechnung nicht wusste, das sie noch in Elternzeit ist. Ich habe mit der Personalnummer 1 (die 2 gab es noch nicht), sie als geringfügig Beschäftigte (6500) ab 05/2022. Der Lohn wurde abgerechnet. Dann bekam ich die Mitteilung, dass sie noch in Elternzeit ist. 

Dann habe ich umgeschlüsselt auf 1111 (so wie es vorher war) auf 05/2022. Dann kommen diese Meldungen. 

Ich möchte, dass die falsche Meldungen (Abmeldung AOK und Anmeldung Knappschaft) storniert werden. Es gibt dann aber diese Meldung, dass es neue Anmeldung bei der AOK zum 01.06 gibt. 

Habe ich irgendwo etwas übersehen? Ich habe bei diesem Fall echt einen Knoten. 

Danke!

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t_r_
Allwissender
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Guten Morgen,

 

Sie müssten alles, was Sie für den Minijob in Personalnummer 1 erfasst haben, löschen. 

 

Dann habe ich umgeschlüsselt auf 1111 (so wie es vorher war) auf 05/2022. Dann kommen diese Meldungen. 

Löschen Sie auch diese Umschlüsselungen.

 

Die Stammdaten müssen am Ende, auch die Gültigkeiten, wieder so aussehen, wie bevor Sie die Daten für den Minijob erfasst haben.

 

Wie in Beitrag von @J_B geschrieben, können Sie die Überzahlung einfach über die Bewegungsdaten ausgleichen. Wichtig ist, dass in dem Monat bei Personalnummer 2 keine Auszahlung erfolgt.

 

Viele grüße

T. Reich

 

 

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Ulrike27_5
Einsteiger
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Hallo, 

 

@t_r_ 

 

ich habe nun die ganzen Umschlüsselungen raus genommen. Jetzt sind die Stammdaten wieder so wie bevor ich die Mitarbeiterin als Minijob abgerechnet habe. 

 

Jetzt bekomme ich diese Meldungen: 

 

 

 

Ulrike27_5_1-1654804601892.png

 

Also, mich irritieren, diese ganze Meldungen. Okay, die 11er und 31er Meldung werden storniert. Aber warum, wird jetzt bei der Knappschaft eine 54er Meldung und eine 32er Meldung erstellt? Und wieso bei der AOK eine 12er Meldung zum 01.06.

Aber die Überzahlung müsste ja dann mit der Schlüsselung GFB erfolgen, oder? Kann es deswegen sein, dass ich deswegen diese ganze Meldungen bekomme? Weil abgerechnet wurde ja mit 6500 und die Überzahlung kann ich ja nicht mit 1111 ausgleichen. 


HILFE... ich bin da gerade echt überfordert! 😭 Es ist so verwirrend. Mir bereitet das Kopfschmerzen.

Bei Personalnummer 2 habe ich für Juni eine NB für Mai erfasst mit 450 € (+ bereits ausbezahlt). 

Ich bin für jede Hilfe so dankbar, weil ich hier alleine im Büro bin und kein Ansprechpartner habe und auch neu im Lohn bin. 

Danke!!! 

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 9 von 10
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Hallo,

 


die Vorgehensweise, wie sie von @t_r_ beschrieben wurde, ist korrekt. 


Die DEÜV-Meldungen prüfen wir gerne individuell. Bitte wenden Sie sich dazu über die üblichen Servicekanäle an uns.

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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t_r_
Allwissender
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211 Mal angesehen

Hallo,

 

für mich sieht es so aus - aufgrund der Meldungen - als ob noch nicht alles wieder richtig in den Stammdaten hinterlegt ist. Wenn Sie sagen es ist alles geändert, dann müssten Sie - wie von Herrn @Matthias_Platz geschrieben, mal den Kontakt direkt zur Datev suchen.

 

Die Datev kann ggf. auch bei Ihnen auf den PC schauen.

 

Viele Grüße

T. Reich

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letzte Antwort am 13.06.2022 09:58:13 von t_r_
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