Hallo Sabine, dann kommt folgender Hinweis: Der "Erste Monat der Nachberechnung" darf nicht vor dem ältesten möglichen Nachberechnungsmonat des Mandanten (01/2021) liegen. Überprüfen Sie Ihre Eingaben. Die Übernahme hat der Steuerberater hier im Hause gemacht, also ich denke schon, dass er das alles richtig übernommen hat. Na ja, jetzt hab ich sie per Hand ausgefüllt ;-). Trotzdem vielen Dank.
... Mehr anzeigen