Sehr geehrter Herr Lutz, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich rechne insgesamt 3 Mandanten ab, 2 davon erhielten die Schreiben mit Ihrem Wortlaut. Jedoch erhielt unser Mandant (Kindergartenstätte) ein Schreiben mit folgendem Wortlaut: "Betreff: UV-Meldeverfahren für das Meldejahr 2023 (Wichtig für Ihre Entgeltabrechnungsstelle) Sehr geehrte Damen und Herren, das UV-Meldeverfahren ist Bestandteil des DEVÜ-Meldeverfahrens zur Sozialversicherung. Es ist ausschließlich über die aktuelle Version Ihres systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramms ....zu bedienen. Hierfür benötigen Sie folgende Zugangsdaten: Betriebsnr. der BGW Ihre Unternehmensnummer Ihr PIN Mit diesen Zugangsdaten können Sie den Stammdatenabruf zur Abgabe des Lohnnachweises vornehmen. Sollten Sie Dritte mit der Lohnabrechnung beauftragt haben, leiten Sie die Zugangsdaten unbedingt an diese weiter. Ich warte einfach ab, ob ein automatischer Abruf der Stammdaten erfolgt. Falls nicht, werde ich diese erfassen. Viele Grüße Z. Mazraani
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