Hallo liebes Community's, ich habe folgendes Problem. Im Monat März musste ich eine Nachberechnung für eine per 31.12.2019 ausgetretene Mitarbeiterin erstellen - Urlaubsabgeltung und Lohnnachzahlung lt. Gerichtsbescheid. Das hat auch alles gut funktioniert - Abrechnung am 09.04.2020 erledigt. Nachträglich macht nun der AG noch Schadenersatzansprüche geltend, welche über die Abrechnung März laufen sollten. Also habe ich den Monatsabschluss März 2020 zurückgesetzt, auch die MA-Abrechnung und den Nettoabzug für Schadenersatz erfasst. Abrechnung durchgeführt und Meldungen erstellt - und jetzt kommt mein Problem--> Am SV-pflichtigen Brutto über der BBG hat sich nichts geändert lt. Meldung aus der 1. Abrechnung 5.704,00 € - welche storniert wurde, auf Grund des Löschens der Abrechnung - nachdem ich nun den Nettoabzug eigepflegt habe und erneut abgerechnet habe, steht zwar auf dem Lohnschein das meldepflichtige SV-Brutto i.H.v. 5.703,87 €, jedoch auf der SV-Meldung stehen 11.408,00 €, d.h. das doppelte SV-Brutto - Was habe ich falsch gemacht? Vielen Dank schon mal für euer Antworten. M.C.
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