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Welchen Asfallschlüssel nach Betriebsunfall

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letzte Antwort am 08.08.2022 15:09:40 von Gökhan_Aras
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wolfi
Einsteiger
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Hallo Zusammen,

 

ein Mitarbeiter hatte einen Betriebsunfall.

Welchen Ausfallschlüsse nehme ich für die Krankheit mit Lohnfortzahlung (die ersten 42 Tage)

und welchen Ausfallschlüsse für die Zeit der Krankheit ohne Lohnfortzahlung ( Verletzengeld)?

 

Wo ist der Unterschied zwichen dem Ausfallschlüssel K6 und U6?

Bekomme ich bei Verletztengeld keine Rückmeldung von der Krankenkasse?

 

Vielen Danke und viele Grüße

Wolfi

Payroll
Aufsteiger
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Nachricht 2 von 5
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Hallo Wolfi, 

 

KB, ab dem 43. Tag VL.

 

Beste Grüße!

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wolfi
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Hallo Payroll,

 

vielen Dank für deine schnelle Antwort.

 

Grüße Wolfi

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CVZ-Sebnitz
Beginner
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Nachricht 4 von 5
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Hallo in die Runde,

ich habe hier auch eine Fall der Anforderung einer Entgeltbescheinung für Verletztengeld.

Habe den Gehaltsempfänger mit Zuschlagszahlung in den Monaten vor Eintritt des Unfalls für 42 Tage mit KB und anschließend mit VL geschlüsselt. Es erstellt mir eine entgeltbescheinigung, jedoch werden die gezahlten Zuschläge nicht in der dafür vorgesehenen Tabelle ausgewiesen, sondern sind mit dem Brutto zusammengefasst.

Welche Einstellung ist hier falsch, denn der AN bekommt ein höheres VL, wenn er Zuschläge erhalten hat und DAS möchte ich ihm nicht durch einen Fehler verwehren.

 

Grüße aus dem Herzen in der Sächsischen Schweiz

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DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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419 Mal angesehen

Hallo,


bitte beachten Sie zu Ihrem Sachverhalt die Information "Vereinbartes laufendes Arbeitsentgelt bei Gehaltsempfängern" im Dokument - Entgeltersatzleistungen (EEL) unter Punkt 2.2.

 

Im Regelfall werden die benötigten Werte automatisch aus dem Lohnkonto bereitgestellt.


In unserem Dokument – Krankheitszeiten wird unter Punkt 1.1 beschrieben, wie Sie im entsprechenden Krankheitszeitraum unter Bewegungsdaten | Krankheitszeiten | Registerkarte „Arbeitsentgelt“ die Höhe der Entgelte, die in der EEL-Bescheinigung ausgewiesen werden sollen, manuell vorgeben können.


Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Sachverhalt. Wenden Sie sich dazu bitte über die üblichen Servicekanäle an uns.

 

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 08.08.2022 15:09:40 von Gökhan_Aras
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