Hallo,
ich habe ein Problem mit dem einrichten der Kurzarbeit bei Lohn und Gehalt.
Habe dazu das Dokument-Nr.: 5303312 herangezogen und die Einrichtung nach dortiger Beschreibung vorgenommen. Zunächst auch mit dem Musterbeispiel aus dem Dokument gearbeitet.
Leider rechnet es mir kein KUG aus - es kommt bei der Probeabrechnung aber folgender Hinweis:
-> Hinweis #LN10457
Für die Kug-Berechnung ist das Bruttoistentgelt (EUR 4.040,00) größer als das oder gleich dem
Bruttosollentgelt (EUR 4.040,00). Somit wird kein Kug berechnet.
» Prüfen Sie die Standardentlohnung des Mitarbeiters unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit
Registerkarte Organisationseinheiten und die Stammdaten zur Berechnung unter Stammdaten |
Besonderheiten | Kurzarbeit bzw. Stammdaten | Baulohn | Saison-Kug.
Was mache ich falsch? Über Rückmeldungen würde ich mich freuen.
Vielen lieben Dank!
M.C.
Hallo M.C.,
vermutlich kommt es zu dieser Hinweismeldung, da die Angabe der Umrechnungsformel für den Ausfall von Stunden für die Teilmonatsberechnung fehlt.
Ergänzen Sie diese beim Mandanten in Lohn und Gehalt unter Mandantendaten | Abrechnungsparameter "Umrechnungsformel bei Ausfall von Stunden" mit dem entsprechenden Gültig ab-Datum.
Prüfen Sie auch die abweichende Formel für den Ausfall von Stunden auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Arbeitszeiten | Regelmäßige/Feste Arbeitszeiten.
Anschließend kann das Kurzarbeitergeld berechnet werden.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo,
ich habe im Abrechnungsparameter folgende Einstellungen bzgl. KUG
Ausfall v. vollen Tagen : Betrag* zu bezahl. Kalendertage/ tatsächliche Tage
Ausfall von Stunden: Betrag-( Betrag/ Sollarbeitsstunden* Fehlstunden)
Ist diese Kombination für Berechnung Kurzarbeitergeldes richtig? (Lohn und Gehalt)
Vielen Dank
J. Schwartz
Hallo J. Schwartz,
programmtechnisch ist diese Kombination der beiden Formeln in DATEV Lohn und Gehalt zulässig. Die Wahl der Kürzungsformel obliegt Ihnen. Wir als DATEV können hinsichtlich dessen keine Empfehlung aussprechen.
Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Agentur für Arbeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Viele Grüße aus Nürnberg
Dominika Raciborska
Personalwirtschaft
DATEV eG