Hallo liebes Community's,
ich habe folgendes Problem. Im Monat März musste ich eine Nachberechnung für eine per 31.12.2019 ausgetretene Mitarbeiterin erstellen - Urlaubsabgeltung und Lohnnachzahlung lt. Gerichtsbescheid. Das hat auch alles gut funktioniert - Abrechnung am 09.04.2020 erledigt. Nachträglich macht nun der AG noch Schadenersatzansprüche geltend, welche über die Abrechnung März laufen sollten. Also habe ich den Monatsabschluss März 2020 zurückgesetzt, auch die MA-Abrechnung und den Nettoabzug für Schadenersatz erfasst. Abrechnung durchgeführt und Meldungen erstellt - und jetzt kommt mein Problem--> Am SV-pflichtigen Brutto über der BBG hat sich nichts geändert lt. Meldung aus der 1. Abrechnung 5.704,00 € - welche storniert wurde, auf Grund des Löschens der Abrechnung - nachdem ich nun den Nettoabzug eigepflegt habe und erneut abgerechnet habe, steht zwar auf dem Lohnschein das meldepflichtige SV-Brutto i.H.v. 5.703,87 €, jedoch auf der SV-Meldung stehen 11.408,00 €, d.h. das doppelte SV-Brutto - Was habe ich falsch gemacht?
Vielen Dank schon mal für euer Antworten.
M.C.
Hallo M.C.,
pauschal ist es leider auch für uns schwer nachzuvollziehen, was in Ihrem Fall der Auslöser für das doppelte Bruttoentgelt in der DEÜV-Abmeldung GdA 30 ist.
Die Abrechnung des Nettoabzugs stellt im ersten Moment keinen Grund für ein geändertes SV-meldepflichtiges Entgelt dar.
Folgende Fragen stellen sich daher unter anderem:
Wurde ein Midijob abgerechnet, sprich wurde die Gleitzone angewandt?
War die Mitarbeiterin mehrfachbeschäftigt und es gab dahingehend nun eine Rückmeldung von der Krankenkasse?
Wurde die Märzklausel angewandt?
Gibt es im Verarbeitungsprotokoll konkrete Hinweismeldungen, weshalb eine Nachberechnung durchgeführt wurde?
Welche Version von Lohn und Gehalt ist bei Ihnen aktuell installiert?
Im Lohnkonto kann u. a. überprüft werden, welche SV-pflichtigen Werte für den jeweiligen Monat abgerechnet bzw. nachberechnet wurden.
Wenden Sie sich im Zweifel bitte über einen der üblichen Servicekanäle an uns, sodass Ihr Sachverhalt entsprechend geprüft werden kann.
Viele Grüße aus Nürnberg
Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG