Ich habe für einen Mandanten ein Schreiben der VBG bekommen. Ab dem 01.01.2023 erhalten wohl alle Mitgliedsunternehmen der BG´s und Unfallkassen eine bundesweit einheitliche Unternehmensnummer.
Die VBG stellt jetzt wohl schon zum 15.11.2022 ihr System um. Laut deren Schreiben kann man ab 01.11.2022 noch mit der alten Mitgliedsnummer Stammdaten abfragen, erhält dann automatisch die neue UNR.S zurückgemeldet. Ab dem Meldejahr 2023 ist dann aber auch im UV-Meldeverfahren nur noch die neue Nummer zu verwenden.
Wenn ich das jetzt also richtig verstehe, müssten wir doch gar nix machen. Meldung UV für 2022 - das ist also mE Meldejahr 2022 - geht noch unter der alten Nummer raus. Und beim automatischen Stammdatenabruf für 2023 wird die neue UNR.S zurückgemeldet und eingetragen.
Eventuell kann da jemand von der Datev schon mehr dazu sagen?
Oder hat jemand irgendwo in den Tiefen der Datevdokumenten schon etwas dazu gelesen? Ich habe jetzt auf die Schnelle nix gefunden.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ich glaube mich zu erinnern, dass das Thema war im JW 2019/2020 oder2020/2021. Leider habe ich auf die Unterlagen gerade keinen Zugriff, deswegen
https://www.dguv.de/de/versicherung/unternehmensnummer/index.jsp
Hallo Thomas_Kahl,
völlig richtig, die UNR.S kommt für das Beitragsjahr 2023 und wird die Mitgliedsnummern der BGs ersetzen.
Im ersten Schritt wird die UNR.S als Antwort auf die Stammdatenabfrage für 2023 zurückgemeldet. Die Programmversionen LODAS und Lohn und Gehalt, die wir letzte Woche ausgeliefert haben, können diese annehmen, speichern und anzeigen.
Alles Weitere (Lohnnachweis 2023 und UV-Jahresmeldung 2023 mit UNR.S, etc.) kommt dann zum Jahreswechsel.
Die Schreiben an ihre Mandanten können als nachrichtlich verstanden werden und abgeheftet werden. Eine Eingabe in die Software ist für die Umstellung nicht erforderlich und läuft nur im Hintergrund.
Im Infoservice August und im DATEV Hilfe Center unter Dokument 1012830 haben wir erste Infos veröffentlicht.
Viele Grüße
Arthur Roth
Product-Owner, Produktentwicklung LODAS
Sehr geehrter Herr Roth,
vielen Dank für die ausführliche Information.
Wir haben von der BGW ein Schreiben mit neuen Zugangsdaten und Unternehmensnummer erhalten, diese müssen eingepflegt werden, damit ein Stammdatenabruf vorgenommen werden kann.
Trage ich die neuen Zugangsdaten bereits jetzt in das Programm ein oder erst im Januar 2023?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Z. Mazraani
@ZMaz schrieb:
Wir haben von der BGW ein Schreiben mit neuen Zugangsdaten und Unternehmensnummer erhalten, diese müssen eingepflegt werden, damit ein Stammdatenabruf vorgenommen werden kann.
Das steht so aber nicht im Schreiben der BGW. Diese schreiben
Sie können Ihre Stammdatenabfrage wie gewohnt ab dem 01.11.2022 durchführen. Mit den Stammdaten wird in der Regel auch Ihre neue Unternehmensnummer automatisch in Ihr Entgeltabrechnungsprogramm oder die Ausfüllhilfe übernommen. Unterblieb dies, ist die neue Nummer von Ihnen zu erfassen.
Das heißt, eine Erfassung ist -wie auch schon von Herrn Roth geschrieben- normalerweise nicht notwendig.
Also besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Sie müssen nur gucken, ob nach dem Stammdatenabruf 2023 die korrekte Unternehmensnummer ab 2023 eingespielt wurde. Eine Erfassung ist dann notwendig, wenn diese nicht korrekt eingespielt wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Anmerkung dazu: Auch wenn es mit dem Update LODAS 11.95 das Feld "Unternehmensnummer" gibt, so ist das ausgegraut und man kann dort nix erfassen. Bei der Neuanlage einer BG wird auch nach wie vor nur das Feld "Mitgliedsnummer" abgefragt.
Also selbst wenn es nötige wäre die Unternehmensnummer zu erfassen - geht im Moment noch nicht.
@Uwe_Lutz schrieb:
Das heißt, eine Erfassung ist -wie auch schon von Herrn Roth geschrieben- normalerweise nicht notwendig.
Also besteht derzeit kein Handlungsbedarf. Sie müssen nur gucken, ob nach dem Stammdatenabruf 2023 die korrekte Unternehmensnummer ab 2023 eingespielt wurde.
Dann fragt man sich doch, warum eine solche Aktion für viel Geld (nicht nur Porto, sondern Zeitaufwand bei der BG, den Unternehmen und uns) so zwischendurch erfolgt. Zusammen mit der Abfrage der BG Meldung 2022 oder dem Bescheid hätte eine solche Information, die kein Handeln erfordert, kostengünstig vorgenommen werden können.
Sehr geehrter Herr Lutz,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich rechne insgesamt 3 Mandanten ab, 2 davon erhielten die Schreiben mit Ihrem Wortlaut. Jedoch erhielt unser Mandant (Kindergartenstätte) ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:
"Betreff: UV-Meldeverfahren für das Meldejahr 2023 (Wichtig für Ihre Entgeltabrechnungsstelle)
Sehr geehrte Damen und Herren,
das UV-Meldeverfahren ist Bestandteil des DEVÜ-Meldeverfahrens zur Sozialversicherung. Es ist ausschließlich über die aktuelle Version Ihres systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogramms ....zu bedienen. Hierfür benötigen Sie folgende Zugangsdaten:
Betriebsnr. der BGW
Ihre Unternehmensnummer
Ihr PIN
Mit diesen Zugangsdaten können Sie den Stammdatenabruf zur Abgabe des Lohnnachweises vornehmen.
Sollten Sie Dritte mit der Lohnabrechnung beauftragt haben, leiten Sie die Zugangsdaten unbedingt an diese weiter.
Ich warte einfach ab, ob ein automatischer Abruf der Stammdaten erfolgt. Falls nicht, werde ich diese erfassen.
Viele Grüße
Z. Mazraani
Die BG kann doch nicht wissen, mit welcher Software der AG die Abrechnung durchführt und wie/ob die Software die Stammdaten abruft. Es soll unkomfortablere Programme geben als die der Datev 🙂
@ZMaz schrieb:Jedoch erhielt unser Mandant (Kindergartenstätte) ein Schreiben mit folgendem Wortlaut:
Ja, das ist -wenn ich dies richtig sehe- die Rückseite von dem Schreiben.
Hallo Herr Roth, aktuell erhalten wir Fehlermeldungen zur BGW in Bezug auf die neue UN-Nr. und es wird auch die UV-Meldung 2022 nicht erstellt (z.B. bei Meldung Sondertatbestand). Woran kann dies liegen? Was ist zu tun? Danke.
Es wurde nichts in den Stammdaten geändert, da dies ja automatisiert passieren soll.
@Private09 schrieb:Hallo Herr Roth, aktuell erhalten wir Fehlermeldungen zur BGW in Bezug auf die neue UN-Nr. und es wird auch die UV-Meldung 2022 nicht erstellt (z.B. bei Meldung Sondertatbestand). Woran kann dies liegen? Was ist zu tun? Danke.
Es wurde nichts in den Stammdaten geändert, da dies ja automatisiert passieren soll.
Das ist bei DATEV bereits in Prüfung:
Fehlermeldung Unfallversicherung BGW - DATEV-Community - 316977
Lt. tel. Rü. mit der BGN (in Verbindung mit der DUGV) am 20.10.2022 werden für neue Mitglieder der BG nur noch eine Interimsmitgliedsnummer (beginnend bei der BGN mit MM)
vergeben.
Beim Stammdatenabruf (bei Lohn und Gehalt) wird der Abruf durch die DGUV abgelehnt. Das ist so tatsächlich gewollt. Die Datev stellt erst Ende des Jahres eine Feld in LuG zur Verfügung, um die neue Unternehmensnummer der BG einpflegen zu können. Die Stammdatendatenabrufe müssten aus diesem Grund wohl auf Wiedervorlage gelegt werden und evtl. manuell abgerufen (Ende 2022) werden. Nur bei den neuen Mitgliedern.
Bei den bisher erfassten Mitgliedern der BG's bzw. den Mandanten ist Ihre Annahme wohl korrekt. Habe auch nichts bei der Datev zu diesem Thema finden können, da die Begrifflichkeit Unternehmensnummer selber bei Datev in der Fibu/Buchhaltung genutzt und nur zu diesem Thema Treffer angezeigt werden. In Verbindung mit BG und Unternehmensnummer wird (noch) nichts angezeigt.
Oder weiß jemand bereits mehr zu diesem Thema?
MFG
j. waldow
@Jonross schrieb:Lt. tel. Rü. mit der BGN (in Verbindung mit der DUGV) am 20.10.2022 werden für neue Mitglieder der BG nur noch eine Interimsmitgliedsnummer (beginnend bei der BGN mit MM)
vergeben.
Beim Stammdatenabruf (bei Lohn und Gehalt) wird der Abruf durch die DGUV abgelehnt. Das ist so tatsächlich gewollt. Die Datev stellt erst Ende des Jahres eine Feld in LuG zur Verfügung, um die neue Unternehmensnummer der BG einpflegen zu können. Die Stammdatendatenabrufe müssten aus diesem Grund wohl auf Wiedervorlage gelegt werden und evtl. manuell abgerufen (Ende 2022) werden. Nur bei den neuen Mitgliedern.
Bei den bisher erfassten Mitgliedern der BG's bzw. den Mandanten ist Ihre Annahme wohl korrekt. Habe auch nichts bei der Datev zu diesem Thema finden können, da die Begrifflichkeit Unternehmensnummer selber bei Datev in der Fibu/Buchhaltung genutzt und nur zu diesem Thema Treffer angezeigt werden. In Verbindung mit BG und Unternehmensnummer wird (noch) nichts angezeigt.
Oder weiß jemand bereits mehr zu diesem Thema?
MFG
j. waldow
Das wäre, wenn es stimmen würde, ja wieder mal geil. Genau den Fall habe ich - mit der Unfallkasse Sachsen. Daten richtig erfasst - Stammdatenabruf abgelehnt. Die bei der UK wissen auch nicht, woran es liegen könnte, sind aber auf der Suche, da es bereits mehrere Datev-Nutzer betrifft. Parallel dazu hatte ich einen SK gesendet mit dem Sachverhalt. Antwort "Daten sind wohl richtig erfasst. Keine Auffälligkeiten. Abruf hätte funktionieren müssen. Ggf. sind die Stammdaten von der UK nicht an die DGUV übermittelt worden." Kein Wort von dem von Ihnen geschilderten Szenario. Ich habe die UK jetzt gebeten, noch einmal zu kontrollieren, ob die Stammdaten wirklich an die DGUV übermittelt worden.
Wur haben die neuen Unternehmernmmern auch erhalten. Bei Eingabe sagt er mir jedoch diese ist ungültig, die Länge entspricht nicht der gültigen Maximallänge. (sie ist 15 stellig)ohne Buchstaben.
Wir haben die neuen Unternehmernmmern auch erhalten. Bei Eingabe sagt er mir jedoch diese ist ungültig, die Länge entspricht nicht der gültigen Maximallänge. (sie ist 15 stellig)ohne Buchstaben.
Bitte zunächst die Mitgliedsnummer und Pin benutzen.
Einen Balken in LuG zum Eintrag der Unternehmensnummer gibt es zurzeit noch nicht. Es erfolgt jedoch eine automatisches Einpflegen diese Nummer durch die Datev. Bei ab dem 09.2022 neu angelegten Mandanten werden die Stammdatenabrufe durch die Unfallversicherung abgelehnt, weil bei diesen Neugründungen die Interims vergebene Mitgliedsnummer der jeweils zuständigen BG nicht mehr angenommen werden. Dieses Vorgehen wird "in Kauf" genommen. Auf welchem Weg eine Stammdatenabfrage über Datev erfolgen kann (Zeitpunkt) oder ob man SV net bemühen soll, diese Frage bleibt offen.
Hallo Herr Roth,
wir sind bei der landwirtschaftlichen BG und machen keinen Stammdatenabruf....kommt da auch automatisch eine neue Nummer bzw. PIN? Ich habe bisher keine Post von der BG bekommen....
Hallo,
da für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) keine Übermittlung des digitalen Lohnnachweises stattfindet, ist auch kein Stammdaten-Abruf durchzuführen.
Ob sich dennoch Änderungen in der Mitgliedschaft der Berufsgenossenschaft für Sie ergeben, können wir leider nicht beurteilen.
Bitte klären Sie dies mit der zuständigen Berufsgenossenschaft.