Vielen Dank, in der Tat, auch wieder etwas, was man bedenken sollte. Dennoch tendiere ich dazu, dass der AG für den Minijob hier in der Pflicht ist, die EPP auszuzahlen, wenn am 01.09. ein aktives Dienstverhältnis vorliegt. Dies ist der einzige Sachverhalt, der zum gegenwärtigen Zeitpunkt zweifelsfrei erwiesen und geregelt ist, wohingegen bei der EPP-Auszahlung für Pensionäre (auch für diejenigen ohne Minijob) Stand heute Ungewissheit herrscht, was Auszahlungszeitpunkt und Auszahlungsweg anbelangt. Zudem war die grundsätzliche Idee hinter der EPP-Zahlung ja die, den Empfängern die EPP möglichst zeitnah zukommen zu lassen und Pensionäre/Rentner waren zunächst ja außen vor. Aber wer weiß, was da in den nächsten Tagen noch kommt.
... Mehr anzeigen