abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Altersvollrentner welche Steuerklasse?

11
letzte Antwort am 19.05.2025 11:30:32 von STBMT
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Danter811
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 12
2887 Mal angesehen

Hallo,

 

welche Steuerklasse bekommt ein Altersvollrentner, wenn er neben seiner Rente noch einen Job über 538,00 € an nimmt?

 

Steuerklasse 6?

 

 

zwilling
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 2 von 12
2874 Mal angesehen

Ganz normal Steuerklasse I, wenn nicht noch andere Aspekte ein Rolle spielen.

 

VG

tbehrens
Fachmann
Offline Online
Nachricht 3 von 12
2861 Mal angesehen

Wenn es die einzige Beschäftigung ist, wird als Hauptarbeitgeber bei ELStAM abgefragt. Dann wird Steuerklasse 1-5 zurückgemeldet. Steuerklasse 6 nur bei einer Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung. Der Status als Rentner hat keinen Einfluss auf die Frage Haupt-/ oder Nebenarbeitgeber.

rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 4 von 12
2855 Mal angesehen

Rente ist eine andere Einkommensart als unselbstständige Beschäftigung und hat deshalb keinen Einfluss auf die (laufende) Lohnsteuer. 😉

Steuerklasse VI brauchst du nur, wenn es mehrere steuerpflichtige unselbstständige(!) Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander gibt.

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 5 von 12
2837 Mal angesehen

@Danter811  schrieb:

... wenn er neben seiner Rente noch einen Job über 538,00 € annimmt?  ...


... dann soll der vermutlich mit 2% pauschal und nicht individuell nach LSt-Klasse abgerechnet werden..

0 Kudos
rschoepe
Experte
Offline Online
Nachricht 6 von 12
2824 Mal angesehen

Du hättest das Wort davor noch fetten sollen, da steht nämlich über. Also eben kein Minijob. 😉

0 Kudos
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 7 von 12
2793 Mal angesehen

@rschoepe  schrieb:

Du hättest das Wort davor noch fetten sollen, da steht nämlich über. Also eben kein Minijob. 😉


na klar, ich hatte "über" wie "Rechnung über 538 €" als "in Höhe von" gelesen. Deine Interpretation ist aber sicher richtig ...

0 Kudos
f_mayer
Meister
Offline Online
Nachricht 8 von 12
2781 Mal angesehen

Wichtiger scheint mir die korrekte Schlüsselung bei der Sozialversicherung? Mache keinen Lohn, hab da aber was im Kopf.

0 Kudos
Lohnnutzer
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 9 von 12
2774 Mal angesehen

Da gibt es bei Altersvollrente plus  Erstbeschäftigung keine Besonderheiten in der Lohnsteuerklasse. Einfach die Lohnsteuermerkmale mit Hauptarbeitgeber abrufen.

 

Sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Betriebsrente beziehen muss er natürlich Bescheid sagen. Hier kann der Arbeitnehmer dann entscheiden wer die Hauptbeschäftigung ist. Je nachdem dann anmelden 

0 Kudos
vw
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 10 von 12
2761 Mal angesehen

Guten Abend @f_mayer ,

da gäbe es unter

 

https://www.tk.de/resource/blob/2031416/4883f9fceb46e3eb1856d0f2e7e91cb1/beratungsblatt-beschaeftigung-von-rentnern-data.pdf

 

mit den unterschiedlichen PGS/BGS-Kombis (letzte 2 Seiten) eine gute Hilfestellung zu.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 11 von 12
2759 Mal angesehen

kein Feedback ?  Ist ihre Anfrage gelöst ? 

 

Wenn ja dann bitte als gelöst markieren und vlt. die Beiträge mit Kudos versehen falls noch nicht geschehen. 

 

@f_mayer , Besonderheit ist die RV / AV  kein Beiträge des Rentners mehr nur noch AG -anteil ist der Standard 

Ausnahme der Beschäftigt möchte das. 

 

Heißt nun über > 538 und daher kein Minijob oder = 538 EUR und daher Minijob und dann braucht es gar keine Steuerklasse. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
STBMT
Aufsteiger
Offline Online
Nachricht 12 von 12
100 Mal angesehen

@Lohnnutzer  schrieb:

Da gibt es bei Altersvollrente plus  Erstbeschäftigung keine Besonderheiten in der Lohnsteuerklasse. Einfach die Lohnsteuermerkmale mit Hauptarbeitgeber abrufen.

 

Sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Betriebsrente beziehen muss er natürlich Bescheid sagen. Hier kann der Arbeitnehmer dann entscheiden wer die Hauptbeschäftigung ist. Je nachdem dann anmelden 


Auch wenn der Beitrag schon älter ist: Hat der Rentner tatsächlich die Wahl ob die bAV dann mit Steuerklasse 6 und die Weiterbeschäftigung mit der normalen Steuerklasse abgerechnet werden kann? 

 

Das hier könnte man auch so interpretieren, als gäbe es dieses Wahlrecht nicht:

 

Steuerklasse VI für weitere Nebenbeschäftigungen

Erhält ein Altersrentner

  • eine Rente von der gesetzlichen Rentenversicherung sowie
  • eine Betriebsrente von einem früheren Arbeitgeber und
  • nimmt dann bei einem neuen Arbeitgeber eine Beschäftigung auf,

gilt diese ebenso als Nebenbeschäftigung und ist mit Steuerklasse VI abzurechnen.

 

 

https://www.tk-lex.tk.de/web/guest/externalcontent?_leongshared_serviceId=2010&_leongshared_externalcontentid=HI521386

0 Kudos
11
letzte Antwort am 19.05.2025 11:30:32 von STBMT
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage