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Altersvollrentner welche Steuerklasse?

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letzte Antwort am 06.06.2024 18:52:36 von bodensee
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Danter811
Beginner
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Nachricht 1 von 11
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Hallo,

 

welche Steuerklasse bekommt ein Altersvollrentner, wenn er neben seiner Rente noch einen Job über 538,00 € an nimmt?

 

Steuerklasse 6?

 

 

zwilling
Einsteiger
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Nachricht 2 von 11
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Ganz normal Steuerklasse I, wenn nicht noch andere Aspekte ein Rolle spielen.

 

VG

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tbehrens
Fachmann
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Nachricht 3 von 11
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Wenn es die einzige Beschäftigung ist, wird als Hauptarbeitgeber bei ELStAM abgefragt. Dann wird Steuerklasse 1-5 zurückgemeldet. Steuerklasse 6 nur bei einer Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung. Der Status als Rentner hat keinen Einfluss auf die Frage Haupt-/ oder Nebenarbeitgeber.

rschoepe
Experte
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Nachricht 4 von 11
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Rente ist eine andere Einkommensart als unselbstständige Beschäftigung und hat deshalb keinen Einfluss auf die (laufende) Lohnsteuer. 😉

Steuerklasse VI brauchst du nur, wenn es mehrere steuerpflichtige unselbstständige(!) Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander gibt.

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 11
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@Danter811  schrieb:

... wenn er neben seiner Rente noch einen Job über 538,00 € annimmt?  ...


... dann soll der vermutlich mit 2% pauschal und nicht individuell nach LSt-Klasse abgerechnet werden..

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rschoepe
Experte
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Nachricht 6 von 11
2707 Mal angesehen

Du hättest das Wort davor noch fetten sollen, da steht nämlich über. Also eben kein Minijob. 😉

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 7 von 11
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@rschoepe  schrieb:

Du hättest das Wort davor noch fetten sollen, da steht nämlich über. Also eben kein Minijob. 😉


na klar, ich hatte "über" wie "Rechnung über 538 €" als "in Höhe von" gelesen. Deine Interpretation ist aber sicher richtig ...

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f_mayer
Meister
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Nachricht 8 von 11
2664 Mal angesehen

Wichtiger scheint mir die korrekte Schlüsselung bei der Sozialversicherung? Mache keinen Lohn, hab da aber was im Kopf.

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Lohnnutzer
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 11
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Da gibt es bei Altersvollrente plus  Erstbeschäftigung keine Besonderheiten in der Lohnsteuerklasse. Einfach die Lohnsteuermerkmale mit Hauptarbeitgeber abrufen.

 

Sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Betriebsrente beziehen muss er natürlich Bescheid sagen. Hier kann der Arbeitnehmer dann entscheiden wer die Hauptbeschäftigung ist. Je nachdem dann anmelden 

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vw
Erfahrener
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Nachricht 10 von 11
2644 Mal angesehen

Guten Abend @f_mayer ,

da gäbe es unter

 

https://www.tk.de/resource/blob/2031416/4883f9fceb46e3eb1856d0f2e7e91cb1/beratungsblatt-beschaeftigung-von-rentnern-data.pdf

 

mit den unterschiedlichen PGS/BGS-Kombis (letzte 2 Seiten) eine gute Hilfestellung zu.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
bodensee
Allwissender
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Nachricht 11 von 11
2642 Mal angesehen

kein Feedback ?  Ist ihre Anfrage gelöst ? 

 

Wenn ja dann bitte als gelöst markieren und vlt. die Beiträge mit Kudos versehen falls noch nicht geschehen. 

 

@f_mayer , Besonderheit ist die RV / AV  kein Beiträge des Rentners mehr nur noch AG -anteil ist der Standard 

Ausnahme der Beschäftigt möchte das. 

 

Heißt nun über > 538 und daher kein Minijob oder = 538 EUR und daher Minijob und dann braucht es gar keine Steuerklasse. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
10
letzte Antwort am 06.06.2024 18:52:36 von bodensee
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