Hallo,
welche Steuerklasse bekommt ein Altersvollrentner, wenn er neben seiner Rente noch einen Job über 538,00 € an nimmt?
Steuerklasse 6?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ganz normal Steuerklasse I, wenn nicht noch andere Aspekte ein Rolle spielen.
VG
Wenn es die einzige Beschäftigung ist, wird als Hauptarbeitgeber bei ELStAM abgefragt. Dann wird Steuerklasse 1-5 zurückgemeldet. Steuerklasse 6 nur bei einer Nebenbeschäftigung neben einer Hauptbeschäftigung. Der Status als Rentner hat keinen Einfluss auf die Frage Haupt-/ oder Nebenarbeitgeber.
Rente ist eine andere Einkommensart als unselbstständige Beschäftigung und hat deshalb keinen Einfluss auf die (laufende) Lohnsteuer. 😉
Steuerklasse VI brauchst du nur, wenn es mehrere steuerpflichtige unselbstständige(!) Beschäftigungsverhältnisse nebeneinander gibt.
@Danter811 schrieb:... wenn er neben seiner Rente noch einen Job über 538,00 € annimmt? ...
... dann soll der vermutlich mit 2% pauschal und nicht individuell nach LSt-Klasse abgerechnet werden..
Du hättest das Wort davor noch fetten sollen, da steht nämlich über. Also eben kein Minijob. 😉
@rschoepe schrieb:Du hättest das Wort davor noch fetten sollen, da steht nämlich über. Also eben kein Minijob. 😉
na klar, ich hatte "über" wie "Rechnung über 538 €" als "in Höhe von" gelesen. Deine Interpretation ist aber sicher richtig ...
Wichtiger scheint mir die korrekte Schlüsselung bei der Sozialversicherung? Mache keinen Lohn, hab da aber was im Kopf.
Da gibt es bei Altersvollrente plus Erstbeschäftigung keine Besonderheiten in der Lohnsteuerklasse. Einfach die Lohnsteuermerkmale mit Hauptarbeitgeber abrufen.
Sollte der Arbeitnehmer zusätzlich eine Betriebsrente beziehen muss er natürlich Bescheid sagen. Hier kann der Arbeitnehmer dann entscheiden wer die Hauptbeschäftigung ist. Je nachdem dann anmelden
Guten Abend @f_mayer ,
da gäbe es unter
mit den unterschiedlichen PGS/BGS-Kombis (letzte 2 Seiten) eine gute Hilfestellung zu.
Gruß, vw
kein Feedback ? Ist ihre Anfrage gelöst ?
Wenn ja dann bitte als gelöst markieren und vlt. die Beiträge mit Kudos versehen falls noch nicht geschehen.
@f_mayer , Besonderheit ist die RV / AV kein Beiträge des Rentners mehr nur noch AG -anteil ist der Standard
Ausnahme der Beschäftigt möchte das.
Heißt nun über > 538 und daher kein Minijob oder = 538 EUR und daher Minijob und dann braucht es gar keine Steuerklasse.