Nein. Hier gilt ein striktes Monatsprinzip. Wenn Sie den 2000-Euro-Freibetrag in einem Monat nur zu 1000 Euro nutzen, „verfallen“ die weiteren 1.000 Euro. "
Auszug aus ihre-vorsorge.de (falls dies eine seriöse Steuerquelle ist)
Wenn das wirklich so gelten soll, dann haben wohl einige Rentner keine Lust, auftragsabhängig oder vertretungsmäßig zu arbeiten, sondern möchten gleichmäßig beschäftigt werden.
Und genau deswegen die Frage, ob die Rentner einen Festlohn bekommen können und die dahinterliegenden Stunden halt zum Jahresende auf 0 abgearbeitet sein müssen.
Danke, aber die kannte ich und diese klärt leider aber wirklich nichts für den Praxisalltag.
Hallo,
vielleicht auch noch interessant bei Steuerklasse VI (weil der Rentner z.B. auch noch eine Betriebsrente eines früheren AG bezieht):
Gruß, vw
Ich hatte heute ein Seminar wo es um das Thema ging. Der Dozent meinte, dass es noch eine FAQ gegen soll, aber viele Fragen noch offen sind.
Er hat auch gemeint, dass man dann ggf. mehrere Lohnarten benötigt um z.B. auch eine Kfz-Überlassung über die Aktivrente abzubilden. Ich hoffe ja mal das Datev dass etwas unkomplizierter umsetzt z.B. in dem Format, dass man die regulären Lohnarten verwendet und im Hintergrund die Steuerfreiheit greift da die Regelaltersgrenze überschritten wurde.
Solange Datev das nicht offiziell bekannt gibt weiß es kein Anwender.
Woher auch?
Wir sehen das entspannt. Am nächsten Montag rechnen wir die ersten Löhne ab. Und ja: da sind auch Altersrenter dabei. Wir können dass aber nicht aufschieben und wollen es auch nicht.
Dann gibt es eben eine Korrektur im Folgemonat.
Das ist ein neues Gesetz und jeder will das die Umsetzung reibungslos läuft. Also nicht „schnellgestrickt“
Genau so erkläre ich den Mandanten
Was ja voraussetzen würde, dass in den FAQs nicht wieder irgendwelche Sperenzien drin stehen.
"Die Überlassung von Fahrzeugen ist pauschal mit 10% zu versteuern"
" Sachleistungen sind als Teil des Lohns im Rahmen der Aktivrente nicht zugelassen"
"....."
"Sachleistungen sind im Rahmen der Aktivrente immer mit 25% pauschal zu versteuern"
Könnte ja jemand auf die Idee kommen, dass bei steuerfreien Sachleistungen dem Staat auch noch der Konsumsteueranteil auf die erwirtschaftete Aktivrente entgehen würde.
@NaJu2008 schrieb:
Ich hoffe ja mal das Datev dass etwas unkomplizierter umsetzt z.B. in dem Format, dass man die regulären Lohnarten verwendet und im Hintergrund die Steuerfreiheit greift da die Regelaltersgrenze überschritten wurde.
Unkompliziert ja, ob das was wird ... mal sehen. Am besten wären natürlich vorkonfigurierte Stammlohnarten (z. B. 8xxer in LODAS).
Das wird aber wahrscheinlich nicht mehr kommen, weil DATEV Lohn die volle Priorität hat und LODAS/LuG derlei Anpassungen nicht mehr bekommen. Es sei denn, man hat den RZ-Lohn (bzw. etwas schicker "Lohn in der Cloud") bereits so erweitert, dass die unterschiedlichen Stammlohnarten von LODAS/LuG automatisch in die neuen umgesetzt werden können.
Warum darf die Sozialversicherung auf den nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfreien Teil nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden? Davon habe ich noch nichts gehört.
Die Daten müssen aber in einer neuen Zeile der LSt-Bescheinigung ausgewiesen werden (damit das FA prüfen kann, dass dies nicht bei mehreren Arbeitgebern berücksichtigt wird). Und die Sozialversicherung auf den steuerfreien Anteil darf auf der LSt-Bescheinigung auch nicht mit als Sozialversicherung ausgewiesen werden.
Wohl auf Grund der steuerlichen Prinzips, dass man für steuerfreie Einnahmen keine Werbungskosten geltend machen kann. Die SV ist aber Teil der Sonderausgaben und da ist dieses Prinzip IMHO nicht so anwendbar.
Ich vermute mal, dass die Aussage so nicht stimmt.
Mal abwarten wie das Gesetz durch das BMF ausgelegt wird und in ein paar Jahren die ganzen Klagen dagegen laufen.
Die SV ist aber Teil der Sonderausgaben und da ist dieses Prinzip IMHO nicht so anwendbar.
Das EStG hat dazu aber eine andere Meinung in § 10 Abs. 2 Satz 1...
Schöne Grüße
G.
@linkser schrieb:Warum darf die Sozialversicherung auf den nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfreien Teil nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden? Davon habe ich noch nichts gehört.
Das gilt für alle Sozialversicherungsbeiträge, die auf steuerfreien Arbeitslohn anfallen. Im BMF-Schreiben vom 05.09.2024 zum Ausstellen der LSt-Bescheinigungen heißt es unter Nummer 15 e:
Bescheinigung bei steuerfreiem oder pauschal besteuertem Arbeitslohn
Unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks dürfen keine Beträge bescheinigt werden, die mit steuerfreiem Arbeitslohn (...) in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
Ja, richtig. Blos kann man hier über das unmittelbar streiten. Ich habe im Vorfeld drei oder so Interpretationen dazu gehört und gelesen.
Abwarten. BMF macht Schreiben und PAP. DATEV und andere Softwareanbieter setzen um und später gibt das entsprechend angerufen Gericht in München oder vielleicht auch in Karlsruhe seinen Senf dazu und dann sehen wir weiter.
Nichts worüber ich mir jetzt Gedanken machen muß.
Danke! Grad bin ich selbst draufgekommen. Steht auch in § 10 Abs. 2 EStG.
Liebe Kollegen
Hat schon jemand zufällig gehörte wann das Update kommt damit die Aktivrente berücksichtigt werden kann?
Nur interessehalber. Wir rechnenden sonst ohne ab weil der erste Mandant mit einem Rentner am 15. läuft. Aber ich habe da kein Stress - zur Not wird korrigiert.
Ich denke da müssen die Rentner erstmal durch. Rückwirkend wird dann korrigiert - wann auch immer
Ich denke nicht, dass sich da bis Ende 01/2026 noch was tut
@FrauSmith schrieb:Hat schon jemand zufällig gehörte wann das Update kommt damit die Aktivrente berücksichtigt werden kann?
Ich gehe aktuell von März aus, zumindest gestern gab es noch keinen PAP. Das Jahressteuergesetz 2023(?) ist auch erst kurz vor Weihnachten verabschiedet worden, da kam die Nachberechnung dann im März.
@rschoepe schrieb:
Ich gehe aktuell von März aus, zumindest gestern gab es noch keinen PAP.
Ich bin mir nicht sicher, ob es hierfür einen neuen PAP geben wird. Letztlich ist es doch "nur" ein steuerfreier Lohnbestandteil.
Wieso Brutto für Netto für den AG?
Der Rentner muss doch trotzdem SV-Beiträge zahlen im Gegensatz zum Minijobber, oder habe ich hier etwas verpasst?
Brutto ist nicht gleich netto!
Obwohl der Lohn im Rahmen der Aktivrente bis zu 2.000,00 EUR zwar steuerfrei ist, greift jedoch nicht die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.