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Aktivrente 2026

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letzte Antwort gestern 15:20:53 von NaJu2008
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ChrisW
Fortgeschrittener
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"Kann ich den Freibetrag für spätere Monate „aufsparen“, wenn ich in einem Monat weniger als 2.000 Euro verdiene?

Nein. Hier gilt ein striktes Monatsprinzip. Wenn Sie den 2000-Euro-Freibetrag in einem Monat nur zu 1000 Euro nutzen, „verfallen“ die weiteren 1.000 Euro. "

 

Auszug aus ihre-vorsorge.de (falls dies eine seriöse Steuerquelle ist)

 

Wenn das wirklich so gelten soll, dann haben wohl einige Rentner keine Lust, auftragsabhängig oder vertretungsmäßig zu arbeiten, sondern möchten gleichmäßig beschäftigt werden.

 

Und genau deswegen die Frage, ob die Rentner einen Festlohn bekommen können und die dahinterliegenden Stunden halt zum Jahresende auf 0 abgearbeitet sein müssen.

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ChrisW
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Danke, aber die kannte ich und diese klärt leider aber wirklich nichts für den Praxisalltag.

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vw
Erfahrener
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Hallo,

vielleicht auch noch interessant bei Steuerklasse VI (weil der Rentner z.B. auch noch eine Betriebsrente eines früheren AG bezieht):

https://www.sbk.org/arbeitgeberservice/fachthemen/steuerrecht/aktivrente-was-ist-zu-beachten/#:~:text=Wenn%20Besch%C3%A4ftigte%20den%20Freibetrag%20in%20einem%20Job,hat%20diese%20Best%C3%A4tigung%20zum%20Lohnkonto%20zu%20nehmen.

 

Gruß, vw

„Ein Geschäft, das man nicht macht, ist nicht unbedingt ein schlechtes Geschäft.“
(Justus Dornier (*1936), deutscher Unternehmer)
durchschnittsbenutzer
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@ChrisW

Auszug aus ihre-vorsorge.de (falls dies eine seriöse Steuerquelle ist)


Die Webseite ist seriös - siehe Impressum:

"Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See."

 

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NaJu2008
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Ich hatte heute ein Seminar wo es um das Thema ging. Der Dozent meinte, dass es noch eine FAQ gegen soll, aber viele Fragen noch offen sind.

 

Er hat auch gemeint, dass man dann ggf. mehrere Lohnarten benötigt um z.B. auch eine Kfz-Überlassung über die Aktivrente abzubilden. Ich hoffe ja mal das Datev dass etwas unkomplizierter umsetzt z.B. in dem Format, dass man die regulären Lohnarten verwendet und im Hintergrund die Steuerfreiheit greift da die Regelaltersgrenze überschritten wurde.

FrauSmith
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Solange Datev das nicht offiziell bekannt gibt weiß es kein Anwender.

Woher auch?

 

Wir sehen das entspannt. Am nächsten Montag rechnen wir die ersten Löhne ab. Und ja: da sind auch Altersrenter dabei. Wir können dass aber nicht aufschieben und wollen es auch nicht.

Dann gibt es eben eine Korrektur im Folgemonat.

 

Das ist ein neues Gesetz und jeder will das die Umsetzung reibungslos läuft. Also nicht „schnellgestrickt“

 

Genau so erkläre ich den Mandanten 

jjunker
Allwissender
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Was ja voraussetzen würde, dass in den FAQs nicht wieder irgendwelche Sperenzien drin stehen.

 

"Die Überlassung von Fahrzeugen ist pauschal mit 10% zu versteuern"

" Sachleistungen sind als Teil des Lohns im Rahmen der Aktivrente nicht zugelassen"

"....."

"Sachleistungen sind im Rahmen der Aktivrente immer mit 25% pauschal zu versteuern"

 

 

Könnte ja jemand auf die Idee kommen, dass bei steuerfreien Sachleistungen dem Staat auch noch der Konsumsteueranteil auf die erwirtschaftete Aktivrente entgehen würde. 

MVP 
ulli_preuss
Meister
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@NaJu2008  schrieb:

 

Ich hoffe ja mal das Datev dass etwas unkomplizierter umsetzt z.B. in dem Format, dass man die regulären Lohnarten verwendet und im Hintergrund die Steuerfreiheit greift da die Regelaltersgrenze überschritten wurde.

Unkompliziert ja, ob das was wird ... mal sehen. Am besten wären natürlich vorkonfigurierte Stammlohnarten (z. B. 8xxer in LODAS).

 

Das wird aber wahrscheinlich nicht mehr kommen, weil DATEV Lohn die volle Priorität hat und LODAS/LuG derlei Anpassungen nicht mehr bekommen. Es sei denn, man hat den RZ-Lohn (bzw. etwas schicker "Lohn in der Cloud") bereits so erweitert, dass die unterschiedlichen Stammlohnarten von LODAS/LuG automatisch in die neuen umgesetzt werden können. 

 


 

• Warum? Weil Zitronenfalter keine Zitronen falten. •
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linkser
Einsteiger
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Warum darf die Sozialversicherung auf den nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfreien Teil nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden? Davon habe ich noch nichts gehört.

 

Die Daten müssen aber in einer neuen Zeile der LSt-Bescheinigung ausgewiesen werden (damit das FA prüfen kann, dass dies nicht bei mehreren Arbeitgebern berücksichtigt wird). Und die Sozialversicherung auf den steuerfreien Anteil  darf auf der LSt-Bescheinigung auch nicht mit als Sozialversicherung ausgewiesen werden.

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jafrasch
Aufsteiger
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Wohl auf Grund der steuerlichen Prinzips, dass man für steuerfreie Einnahmen keine Werbungskosten geltend machen kann. Die SV ist aber Teil der Sonderausgaben und da ist dieses Prinzip IMHO nicht so anwendbar.

 

Ich vermute mal, dass die Aussage so nicht stimmt.

 

Mal abwarten wie das Gesetz durch das BMF ausgelegt wird und in ein paar Jahren die ganzen Klagen dagegen laufen.

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gnoll
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Die SV ist aber Teil der Sonderausgaben und da ist dieses Prinzip IMHO nicht so anwendbar.

 

Das EStG hat dazu aber eine andere Meinung in § 10 Abs. 2 Satz 1...

 

Schöne Grüße

 

G.

 

Uwe_Lutz
Unerreicht
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@linkser  schrieb:

Warum darf die Sozialversicherung auf den nach § 3 Nr. 21 EStG steuerfreien Teil nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden? Davon habe ich noch nichts gehört.

 


Das gilt für alle Sozialversicherungsbeiträge, die auf steuerfreien Arbeitslohn anfallen. Im BMF-Schreiben vom 05.09.2024 zum Ausstellen der LSt-Bescheinigungen heißt es unter Nummer 15 e:

 

Bescheinigung bei steuerfreiem oder pauschal besteuertem Arbeitslohn

Unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks dürfen keine Beträge bescheinigt werden, die mit steuerfreiem Arbeitslohn (...) in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.

 

 

 

 

jafrasch
Aufsteiger
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Ja, richtig. Blos kann man hier über das unmittelbar streiten. Ich habe im Vorfeld drei oder so Interpretationen dazu gehört und gelesen.

Abwarten. BMF macht Schreiben und PAP. DATEV und andere Softwareanbieter setzen um und später gibt das entsprechend angerufen Gericht in München oder vielleicht auch in Karlsruhe seinen Senf dazu und dann sehen wir weiter.

 

Nichts worüber ich mir jetzt Gedanken machen muß.

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linkser
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Danke! Grad bin ich selbst draufgekommen. Steht auch in § 10 Abs. 2 EStG.

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FrauSmith
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Liebe Kollegen 

 

Hat schon jemand zufällig gehörte wann das Update kommt damit die Aktivrente berücksichtigt werden kann?

 

Nur interessehalber. Wir rechnenden sonst ohne ab weil der erste Mandant mit einem Rentner am 15. läuft. Aber ich habe da kein Stress - zur Not wird korrigiert.

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NaJu2008
Fortgeschrittener
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Ich denke da müssen die Rentner erstmal durch. Rückwirkend wird dann korrigiert - wann auch immer

 

Ich denke nicht, dass sich da bis Ende 01/2026 noch was tut

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rschoepe
Experte
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@FrauSmith  schrieb:

Hat schon jemand zufällig gehörte wann das Update kommt damit die Aktivrente berücksichtigt werden kann?


Ich gehe aktuell von März aus, zumindest gestern gab es noch keinen PAP. Das Jahressteuergesetz 2023(?) ist auch erst kurz vor Weihnachten verabschiedet worden, da kam die Nachberechnung dann im März.

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Uwe_Lutz
Unerreicht
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@rschoepe  schrieb:

 

Ich gehe aktuell von März aus, zumindest gestern gab es noch keinen PAP.


Ich bin mir  nicht sicher, ob es hierfür einen neuen PAP geben wird. Letztlich ist es doch "nur" ein steuerfreier Lohnbestandteil.

Claudia-
Fortgeschrittener
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Wieso Brutto für Netto für den AG?

Der Rentner muss doch trotzdem SV-Beiträge zahlen im Gegensatz zum Minijobber, oder habe ich hier etwas verpasst?

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NaJu2008
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Brutto ist nicht gleich netto!

 

Obwohl der Lohn im Rahmen der Aktivrente bis zu 2.000,00 EUR zwar steuerfrei ist, greift jedoch nicht die Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

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letzte Antwort gestern 15:20:53 von NaJu2008
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