Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, der ab 04/2026 die Voraussetzungen der Steuerbefreiung zur Aktivierte erfüllt. Den Haken bei Steuerbefreiung berücksichtigen habe ich gesetzt. In der Probeabrechnung wird dann Lohnart 5560 abgezogen. Die Probeabrechnung ist dann so okay, richtig?
Liebe Grüße
Das sieht für mich (LODAS-Nutzer) so richtig aus. 5560 geht ja nur auf die Steuer, nicht SV oder Gesamtbrutto.
In LODAS kann man oben rechts einen Hinweis andrucken lassen, dass und in welcher Höhe die Aktivrente greift. Da sieht man's ansonsten dann nur daran, dass der Steuerbeträge (nicht aber das Steuerbrutto!) niedriger oder leer sind.
Hi @rschoepe ,
vielen Dank für die Info. Ein Hinweis auf der Abrechnung für den Arbeitnehmer wäre tatsächlich gut, um das plausibel für ihn zu machen. Vielleicht weiß einer, wie das bei L&G zu händeln istz?
Liebe Grüße
@VierscheJong schrieb:Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, der ab 04/2026 die Voraussetzungen der Steuerbefreiung zur Aktivierte erfüllt. Den Haken bei Steuerbefreiung berücksichtigen habe ich gesetzt. In der Probeabrechnung wird dann Lohnart 5560 abgezogen. Die Probeabrechnung ist dann so okay, richtig?
Ihre Probeabrechnung sieht doch ganz fein aus.
Wobei ich sagen muss, dass mir fast die Kaffeetasse aus der Hand gefallen wäre. Bei Lohn und Gehalt wird dies mit einer zusätzlichen Lohnart gelöst? Deren Betrag in gewissen Konstellationen manuell angepasst werden muss?
► Angaben zur Aktivrente erfassen [Neu ab Version 15.62] - DATEV Hilfe-Center
Mich schockt jetzt nicht der Umstand als solches (es steht ja kein RZ zur Verfügung; das ist der Fluch bei den Inhouse-Lösungen), sondern mich beschäftigt eher die Art der Lösung. Man kann daran erkennen, warum die Umsetzung der Aktivrente diese, längere Zeit gebraucht hat und natürlich auch, warum DATEV zukünftig nur noch ein Lohnabrechnungssystem haben/pflegen möchte.
@ulli_preuss schrieb:
Deren Betrag in gewissen Konstellationen manuell angepasst werden muss?
Den Betrag muss man ggf. auch in LODAS manuell anpassen (wenn es Zahlungen im aktuellen Monat gibt, die sich auf Zeiträume beziehen vor Beginn der Regelaltersrente).
@Uwe_Lutz schrieb:Den Betrag muss man ggf. auch in LODAS manuell anpassen (wenn es Zahlungen im aktuellen Monat gibt, die sich auf Zeiträume beziehen vor Beginn der Regelaltersrente).
Stimmt. Das Feld hatte ich nicht mehr vor Augen.
Hat zum Thema Arbeitszeitkonto noch jemand was gehört?
Wenn ich jemandem (im Baulohn) mit Stunden abrechne, muss ich die ausgezahlten Überstunden dann den Vormonaten zurechnen, bzw. dürfte ich im laufenden Monat ÜSt, die über den 2.000,00 Euro liegen in das AZK packen und die in Folgemonaten auszahlen, die unter den 2.000,00 Euro liegen?
Hallo zusammen,
ich muss aus aktuellem Anlass mal eine Frage zum Schaubild von Herrn Lutz stellen:
Sachverhalt: Ein Mitarbeiter hatte im Februar eine Einmalzahlung erhalten, die jedoch das Vorjahr betroffen hatte. Ergo, keine Berücksichtigung bei der Aktivrente. Leider wurde es aber bei der ersten Abrechnung nach dem Programmupdate übersehen und wurde somit abgerechnet. Die Lohnsteuer betrug knapp über 300 €.
Nachdem der Fehler aufgefallen ist, wollten wir eine Korrektur mit Hilfe des rot markirten Feldes vornehmen. Wir haben jetzt im Monat der Einmalzahlung als Wert die Differenz zwischen dem max. Freibetrag und der Einmalzahlung dort eingetragen.
Die Nachberechnung schaut soweit auch gut aus, da die Einmalzahlung wieder herausgerechnet wurde. Von daher sollte der von uns im rot markierten Feld eingetragene Wert ja stimmen, oder? Es werden laut Probeabrechnung aber nur ca. 80% der ursprünglichen Lohnsteuer ausgewiesen.
Wo liegt hier der Fehler?
VG
Hallo zusammen,
ich darf meine erste Aktivrentnerin im Juni abrechnen.
Frage: muss ich für Aktivrentner den ELStAM-Abruf machen?
Es handelt sich um eine Angestellt, die bis dato Minijobberin war und jetzt ca. 1.800 € brutto erhalten wird und daher in die Aktivrente wechselt.
Ich habe mich eigentlich streng an das DATEV Hilfe-Center Dokument 1008165 gehalten, unter Punkt 3.1
https://help-center.apps.datev.de/documents/1008165
Leider schaffe ich es nicht die AN beim FA anzumelden. Es kommt stets die Rückmeldung: "Anmeldung nicht verarbeitet, da AN nicht meldepflichtig."
Eigentlich habe ich überall von Minijob auf reguläre StPfl. umgestellt (Personengruppe, Organisationseinheit, pausch. Steuer bei Minijobbern).
Muss ich keine ELStAM-Daten abrufen und die elektronische Lohnsteuer Anmeldung abgeben bei einer Beschäftigung bei der bis zu 2.000 € brutto laufen?
Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen....
Auch Einmalzahlungen die das Vorjahr betreffen können in 2026 schon zur "Aktivrente" gehören, wenn die Regelaltersgrenze auch schon im Vorjahr erreicht war.
Hier der Link von der AOK
einmalzahlungen-bei-aktivrente
Wie geht ihr mit dieser Aussage um?
@_Jost schrieb:
Leider schaffe ich es nicht die AN beim FA anzumelden. Es kommt stets die Rückmeldung: "Anmeldung nicht verarbeitet, da AN nicht meldepflichtig."
Eigentlich habe ich überall von Minijob auf reguläre StPfl. umgestellt (Personengruppe, Organisationseinheit, pausch. Steuer bei Minijobbern).
Du musst die Stammdaten ins Rechenzentrum senden, die Rückmeldung abwarten und kannst dann die ELStAM abrufen.
Bis zum Stammdatensenden ist der AN im Rechenzentrum ein Minijobber und daher nicht meldepflichtig.
Danke!
Sowas in die Richtung habe ich vermutet. Stammdaten wurden eigentlich gesendet, aber vielleicht war die Verarbeitung da noch nicht abgeschlossen...
Habe jetzt abgerechnet und werde es morgen erneut versuchen.
@_Jost schrieb:
Frage: muss ich für Aktivrentner den ELStAM-Abruf machen?
Ja. Warum auch nicht? Es sind steuerpflichtige Einkünfte, auf die halt ein steuerlicher Freibetrag angewendet wird.
Es handelt sich um eine Angestellt, die bis dato Minijobberin war und jetzt ca. 1.800 € brutto erhalten wird und daher in die Aktivrente wechselt.
[...]
Leider schaffe ich es nicht die AN beim FA anzumelden. Es kommt stets die Rückmeldung: "Anmeldung nicht verarbeitet, da AN nicht meldepflichtig."
Eigentlich habe ich überall von Minijob auf reguläre StPfl. umgestellt (Personengruppe, Organisationseinheit, pausch. Steuer bei Minijobbern).
Sie arbeiten mit LODAS, wetten? Sie müssen erst die Stammdatenänderungen an das RZ senden, bevor Sie die ELSTAM abrufen können. Momentan hat aus Sicht des RZ keine Änderung stattgefunden und der Abruf läuft auf Fehler.
Zur Erinnerung:
LODAS ist zwar eine Oberfläche für den Lohn im RZ, mit der Sie aber keine just in time Änderungen am RZ-Datenbestand vornehmen. Diese Vor-Ort-Änderungen müssen dem RZ durch den Sendedialog zur Verfügung stellen. Erst nach Verarbeitung dieser werden die Berechnungen aufgrund Ihrer geänderten Daten durchgeführt.
► 0908200 - Datenfahrplan: Verarbeitungszeiten im DATEV-Rechenzentrum - DATEV Wissensplattform Dokument, Punkt 5.2
@pogo schrieb:
Du musst die Stammdaten ins Rechenzentrum senden, die Rückmeldung abwarten und kannst dann die ELStAM abrufen.
Bis zum Stammdatensenden ist der AN im Rechenzentrum ein Minijobber und daher nicht meldepflichtig.
Da war der Herr Kollege mal wieder schneller 😉 .
Hallo Zusammen,
falls es schon beantwortet wurde sorry.
Ich habe den Lohn einer Kollegin übernommen und es gibt eine Differenz in der Lohnsteuer bei einem Rentner.
Der Mitarbeiter ist seit Februar Rentner. Seit April wurde bei ihm mit der Aktivrente abgerechnet. Im Februar und März hat er auf sein Gehalt noch ca. 300€ Lohnsteuer gezahlt monatlich. Im April und Mai nichts mehr wg. der Aktivrente. Mit der Juni Abrechnung wurde nun auch der Februar und der März mit der Aktivrente berücksichtigt, allerdings auf einen Schlag, sodass in den Bemessungsgrundlagen für die Lohnsteuer -4000€ auftauchen und ihm 1200€ Lohnsteuer erstattet werden sollen.
Wie soll ich hier am besten vorgehen? Dadurch ist ja die Lohnsteueranmeldung komplett falsch.
Dankeschön
Also ich würde hier keinesfalls manuell eine Korrektur der Lohnsteueranmeldung veranlassen. Am Ende holst du dir damit noch eine Prüfung vom FA ins Haus.
Einfach die Korrektur durchlaufen lassen. Der Differenzbetrag wird automatisch bei der nächsten LSt-Anmeldung verrechnet.
Wenn ich bei jeder Korrekturabrechnung die sich auch auf die Lohnsteuer auswirkt ne korrigierte LSt-Anmeldung manuell erstellen würde... Hauptsache am Jahresende passt alles.
Ein Lohnsteuerjahresausgleich wird schließlich auch nur im Dezember durchgeführt. Und in der Vergangenheit wurde auch schon mal im November rückwirkend die Lohnsteuertabelle geändert. Da waren theoretisch auch alle vorherigen Anmeldungen falsch.
@Konfred90 schrieb:Hallo Zusammen,
falls es schon beantwortet wurde sorry.
Ich habe den Lohn einer Kollegin übernommen und es gibt eine Differenz in der Lohnsteuer bei einem Rentner.
Der Mitarbeiter ist seit Februar Rentner. Seit April wurde bei ihm mit der Aktivrente abgerechnet. Im Februar und März hat er auf sein Gehalt noch ca. 300€ Lohnsteuer gezahlt monatlich. Im April und Mai nichts mehr wg. der Aktivrente. Mit der Juni Abrechnung wurde nun auch der Februar und der März mit der Aktivrente berücksichtigt, allerdings auf einen Schlag, sodass in den Bemessungsgrundlagen für die Lohnsteuer -4000€ auftauchen und ihm 1200€ Lohnsteuer erstattet werden sollen.
Wie soll ich hier am besten vorgehen? Dadurch ist ja die Lohnsteueranmeldung komplett falsch.
Dankeschön
Haben Sie andere rückwirkende Änderungen erfasst? Laut Aussage von DATEV sollten wegen der späten Umsetzung der Aktivrente bereits abgerechnete Monate nicht automatisch nachberechnet werden, ebenso nicht die Monate, die aufgrund der mehr als umstrittenen, geänderten Rechtsauffassung bei der Höhe des Aktivrenten-Betrages.
Also wenn hier mal wieder eine geänderte, nicht kommunizierte Abrechnungslogik zugeschlagen hat, platzt mir der Kragen wäre ich not amused.
Für Ihren Fall gilt, es einfach dabei zu belassen. Bei diesen ganzen teilweise rückwirkenden Änderungen verlieren Sie sonst den Überblick, was manuell zu korrigieren sein würde und was bereits automatisch durch DATEV berichtigt wurde. Ich hoffe inständig, dass das nicht zur Dauerveranstaltung wird, denn mittlerweile wächst sich die Lohnabrechnung zu einer Monsterveranstaltung aus, die jenseits von Deckungsbeitrag und Händelbarkeit stattfindet.
Also ich hab damals über das Prüftool alle Mitarbeiter, teilweise auch ab 01, rückwirkend auf Aktivrente gesetzt. Gab auch keine Rückfragen o.Ä. vom FA.
Die Mandanten bzw. die Mitarbeiter hatten ja bereits seit der Januarabrechnung genervt wann wir das denn endlich abrechnen.
Ein "Korrekturverbot" gab es m.M.n. nur für bereits ausgetretene Mitarbeiter.