Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, der ab 04/2026 die Voraussetzungen der Steuerbefreiung zur Aktivierte erfüllt. Den Haken bei Steuerbefreiung berücksichtigen habe ich gesetzt. In der Probeabrechnung wird dann Lohnart 5560 abgezogen. Die Probeabrechnung ist dann so okay, richtig?
Liebe Grüße
Das sieht für mich (LODAS-Nutzer) so richtig aus. 5560 geht ja nur auf die Steuer, nicht SV oder Gesamtbrutto.
In LODAS kann man oben rechts einen Hinweis andrucken lassen, dass und in welcher Höhe die Aktivrente greift. Da sieht man's ansonsten dann nur daran, dass der Steuerbeträge (nicht aber das Steuerbrutto!) niedriger oder leer sind.
Hi @rschoepe ,
vielen Dank für die Info. Ein Hinweis auf der Abrechnung für den Arbeitnehmer wäre tatsächlich gut, um das plausibel für ihn zu machen. Vielleicht weiß einer, wie das bei L&G zu händeln istz?
Liebe Grüße
@VierscheJong schrieb:Hallo zusammen,
ich habe einen Mitarbeiter, der ab 04/2026 die Voraussetzungen der Steuerbefreiung zur Aktivierte erfüllt. Den Haken bei Steuerbefreiung berücksichtigen habe ich gesetzt. In der Probeabrechnung wird dann Lohnart 5560 abgezogen. Die Probeabrechnung ist dann so okay, richtig?
Ihre Probeabrechnung sieht doch ganz fein aus.
Wobei ich sagen muss, dass mir fast die Kaffeetasse aus der Hand gefallen wäre. Bei Lohn und Gehalt wird dies mit einer zusätzlichen Lohnart gelöst? Deren Betrag in gewissen Konstellationen manuell angepasst werden muss?
► Angaben zur Aktivrente erfassen [Neu ab Version 15.62] - DATEV Hilfe-Center
Mich schockt jetzt nicht der Umstand als solches (es steht ja kein RZ zur Verfügung; das ist der Fluch bei den Inhouse-Lösungen), sondern mich beschäftigt eher die Art der Lösung. Man kann daran erkennen, warum die Umsetzung der Aktivrente diese, längere Zeit gebraucht hat und natürlich auch, warum DATEV zukünftig nur noch ein Lohnabrechnungssystem haben/pflegen möchte.
@ulli_preuss schrieb:
Deren Betrag in gewissen Konstellationen manuell angepasst werden muss?
Den Betrag muss man ggf. auch in LODAS manuell anpassen (wenn es Zahlungen im aktuellen Monat gibt, die sich auf Zeiträume beziehen vor Beginn der Regelaltersrente).
@Uwe_Lutz schrieb:Den Betrag muss man ggf. auch in LODAS manuell anpassen (wenn es Zahlungen im aktuellen Monat gibt, die sich auf Zeiträume beziehen vor Beginn der Regelaltersrente).
Stimmt. Das Feld hatte ich nicht mehr vor Augen.
Hat zum Thema Arbeitszeitkonto noch jemand was gehört?
Wenn ich jemandem (im Baulohn) mit Stunden abrechne, muss ich die ausgezahlten Überstunden dann den Vormonaten zurechnen, bzw. dürfte ich im laufenden Monat ÜSt, die über den 2.000,00 Euro liegen in das AZK packen und die in Folgemonaten auszahlen, die unter den 2.000,00 Euro liegen?