Hallo,
bei einer Mitarbeiterin unserer Mandantin gibt es eine Änderung des Namens und des Geschlechtes.
Ich habe nun bei dem bestehenden Mitarbeiter den Namen und das Geschlecht angepasst. Nun kommt (logischerweise) die Fehlermeldung, dass die Versicherungsnummer nicht mehr korrekt ist und diese korrigiert werden muss. Ich rechne nun erst einmal mit neuem Namen, aber "altem" Geschlecht ab, richtig? Wie ist das, wenn die neue Versicherungsnummer der DRV da ist - kann ich dann einfach den vorhandenen Mitarbeitersatz ändern auf das neue Geschlecht und die neue Versicherungsnummer oder muss ich einen komplett neuen Datensatz mit neuem Namen anlegen? Dann würde aber ja auch die Betriebszugehörigkeit nicht mehr passen?
Danke für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Nicole_S schrieb:
Nun kommt (logischerweise) die Fehlermeldung, dass die Versicherungsnummer nicht mehr korrekt ist und diese korrigiert werden muss.
Dies ist m.E. nur eine Hinweismeldung und es kann dennoch abgerechnet werden.
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die DRV überhaupt neue SV-Nummern in diesem Fall vergibt. Die DRV schreibt hierzu:
Auswirkungen für die Deutsche Rentenversicherung
Kommt es zu einer Änderung des Vornamens, ist dies der Deutschen Rentenversicherung mitzuteilen. Bei einer Änderung der Geschlechtszugehörigkeit kann eine neue Sozialversicherungsnummer beantragt werden. Über den Antrag entscheidet die Deutsche Rentenversicherung.
Derzeit wird das Geschlecht der Versicherten über die sogenannte Seriennummer (10. und 11. Stelle) in der Versicherungsnummer dargestellt. Für männliche Versicherte werden die Zahlen „00“ bis „49“, für weibliche, diverse oder geschlechtsneutrale Versicherte die Zahlen „50“ bis „99“ verwendet.
Aufgrund der neuen Regelungen, die sich durch das Selbstbestimmungsgesetz ergeben, bestehen derzeit Überlegungen, die Sozialversicherungsnummer geschlechtsneutral darzustellen. Eine gesetzliche Änderung wird von der Deutschen Rentenversicherung angeregt.
Super, vielen Dank. Dann rechne ich jetzt ganz normal mit "neuem" Geschlecht ab und warte erst einmal, ob überhaupt eine neue Versicherungsnummer vergeben wird. Sollte diese aber vergeben werden, ändere ich diese auch einfach im bereits vorhandenen Mitarbeiter ab, richtig?
Vielen Dank für ihre schnelle Hilfe!
@Uwe_Lutz schrieb:
Ich bin mir auch nicht sicher, ob die DRV überhaupt neue SV-Nummern in diesem Fall vergibt.
Nur auf Antrag der/des Versicherten. Ich hatte da mal einen Bekannten gefragt, wie das bei ihm war. 😉
Solch einen Fall scheine ich gerade auf dem Tisch zu haben:
- Umwandlung im November 2024.
- Austritt MA am 09.01.2025
- Keine Kontakt mehr zu MA, Kommunikation läuft nur noch über Anwalt.
- Nach dem Abschluss 01/2025 folgende Meldung:
Danach noch mal versucht eine SV-Nummern-Abfrage zu starten, aber es kommt der Hinweis das keine Versicherungsnummer zurück gemeldet wurde. Wahrscheinlich hat der MA wohl auch den Namen geändert.
Hat jemand ne Idee, wie ich jetzt vorgehen kann/sollte?
@STBMT schrieb:Kommunikation läuft nur noch über Anwalt.
Na dann, eine entsprechende Anfrage an/über den Anwalt stellen.
Kurz zur Auflösung:
Der Mandant hatte eine Info zum geänderten Vornamen. Hiermit eine neue Abfrage gestartet, neue SV-Nummer wurde zurückgemeldet, Meldungen mit neuer SV-Nr erstellt/korrigiert.
...falls jemand in Zukunft ein ähnliches Problem haben sollte.