Hallo Zusammen, wir handhaben das auch je nach Mandat. Das einzige was passieren kann, bei nicht ausgewiesenen RK in der Lohnsteuerbescheinigung, wäre eine Haftung des AG für die verkürzte LoSt, wenn der AN die Reisekosten zusätzlich noch in seiner Steuererklärung geltend macht und der AN die Nachzahlung im Rahmen der ESt nicht leistet. Durch die Ausgabe des "M" auf der Bescheinigung kann der Finanzbeamte sehen, das Verpflegungsmehraufwendungen gezahlt wurden, bzw. unentgeltliche Mahlzeiten gewährt wurden und dann beim AN entsprechende Unterlagen anfordern. Das ist bisher noch nicht vorgekommen..................................................... Nach Rücksprache mit den Chefs, bleibt es bei uns bei der bisherigen Handhabung. Viele Grüße und noch einen schönen Nachmittag!
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