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Überstunden und Mutterschutz

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letzte Antwort am 17.06.2019 11:46:54 von rukorni
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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 5
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Liebe Community,

seit Mitte Mai ist eine MAin in Mutterschutz, bekommt also im Mai teilweise Gehalt und teilweise Mutterschutz-Geldzuschuss. Nun (im Juni erfahren) soll ich 10 Überstunden auszahlen. Diese Überstunden berechne ich dann aber nachträglich für den Mai ist das richtig?

Danke für Hilfe!

rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
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Hallo,  ja das würde ich so machen.

VG

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floreana
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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Danke...und ist es überhaupt zulässig, da Schwangere ja keine Überstunden machen dürfen...(hier allerdings eine Teilzeitbeschäftigte...)...

Am Mutterschutzgeld (KK) ändert sich hierbei ja nichts oder?

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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 4 von 5
972 Mal angesehen

Es ist nicht zulässig, sie zu Überstunden heranzuziehen. Wenn sie diese aber freiwillig leisten, müssen sie auch bezahlt werden.

Das MuSchGeld ist nach Haufe neu zu berechnen.

LG
VM

LG
VM
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rukorni
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
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Wenn die Schwangere Überstunden macht, sollten sie auch ausgezahlt werden.

Am Mutterschutzgeld ändert sich nichts.

Sind Überstunden während der Beschäftigung der Regelfall gewesen, sind sie auch bei der Berechnung des AG-Zuschusses zum MuSchuG zu berücksichtigen.

( Durchschnittswert).

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letzte Antwort am 17.06.2019 11:46:54 von rukorni
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