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Abschlagszahlung korrigieren

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letzte Antwort am 24.06.2019 10:03:04 von rukorni
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kimeba
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Nachricht 1 von 4
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Hallo!

Eine Mandantin hat von 2 MA falsche Zahlen übermittelt und möchte diese Zahlungen gerne geändert haben.

Da es sich um Abschlagszahlungen handelt (ohne DTA) müsste man doch problemlos eine neue Abrechnung (kostenpflichtig) erstellen können oder?

Wie hoch sind die Kosten - wo in der Gesamtpreisliste kann ich das herauslesen?

mfg Torsten

DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Dietl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Torsten,

bitte haben Sie Verständnis, dass eine Preisauskunft in der Community nicht gegeben werden kann.

Aufgrund genossenschaftsrechtlicher Vorschriften sind Preise von DATEV-Produkten nicht immer für die Öffentlichkeit zugänglich und deshalb auch in der Community nicht zu nennen.

Grundsätzlich können alle Preise aus der Gesamtpreisliste heraus gelesen werden.

Beste Grüße aus Nürnberg

Katharina Dietl

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Katharina Dietl
Leitung Service Steuern, Wissen und Beratung | DATEV eG
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kimeba
Fortgeschrittener
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Und genau das wäre ein Tipp wertvoll gewesen, denn das habe ich ja selber geschrieben

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rukorni
Fortgeschrittener
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Hallo, da es eine Wiederholungsabrechnung ist, würde ich da nachsehen.

Ich denke, da wird aber nichts kostenpflichtiges stehen..............

VG

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letzte Antwort am 24.06.2019 10:03:04 von rukorni
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