Hallo!
Eine Mandantin hat von 2 MA falsche Zahlen übermittelt und möchte diese Zahlungen gerne geändert haben.
Da es sich um Abschlagszahlungen handelt (ohne DTA) müsste man doch problemlos eine neue Abrechnung (kostenpflichtig) erstellen können oder?
Wie hoch sind die Kosten - wo in der Gesamtpreisliste kann ich das herauslesen?
mfg Torsten
Hallo Torsten,
bitte haben Sie Verständnis, dass eine Preisauskunft in der Community nicht gegeben werden kann.
Aufgrund genossenschaftsrechtlicher Vorschriften sind Preise von DATEV-Produkten nicht immer für die Öffentlichkeit zugänglich und deshalb auch in der Community nicht zu nennen.
Grundsätzlich können alle Preise aus der Gesamtpreisliste heraus gelesen werden.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Und genau das wäre ein Tipp wertvoll gewesen, denn das habe ich ja selber geschrieben ![]()
Hallo, da es eine Wiederholungsabrechnung ist, würde ich da nachsehen.
Ich denke, da wird aber nichts kostenpflichtiges stehen..............
VG