Hallo zusammen,
ich habe einen privat versicherten Minijobber, der nun kurz in die Schweiz entsendet wird. Bei Erstellung der A1 Bescheinigung (Lodas) frage ich mich, was ich bei der abweichenden Empfängerkrankenkasse angeben soll? Dieses Feld muss zwingend gefüllt werden.
Unter Einzugsstelle habe ich die BUN erfasst und unter Private Krankenversicherung die betreffende PKV.
Eigentlich müsste ja unter die abw. Empfängerkasse die DRV eingetragen werden, aber diese kann ich nicht unter den Krankenkassen anlegen. Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Hallo,
wenn der Mitarbeiter mehr als 450 bekommen würde, müssten Sie für die AV+RV eine Krankenkasse für die Beiträge hinterlegen (die letzte gesetzliche). Dies müsste dann die sein, die da rein soll.
LG
VM
Hallo Frau Heck,
bei privatversicherten Minijobbern ist die DRV als private KV anzugeben.
Wenn bis kurz vor dem Entsendungstag noch keine A1 gekommen ist, stellt die PKV des AN auch "ausnahmsweise" eine Bescheinigung aus. Einfach mal nachfragen.
Vielen Dank für die Antworten!!
Leider funktioniert beides nicht.
@V.M.: Es gab leider nie eine gesetzliche KV die ich erfassen könnte, da schon immer privat versichert. Der Minijobber ist in einer anderen Firma GGF und SV-frei. Kann es sein, dass hier noch ein Papier-Antrag gestellt werden muss, obwohl er diesen nicht für seine eigene Firma, sondern für eine Tätigkeit in einer fremden Firma, benötigt? Bei einer Entsendung in der eigenen Firma als GGF wäre es klar.
@Ruth Korn: Sobald ich das Feld Abweichende Empfängerkasse frei lasse, erscheint folgende Meldung: "Wenn als Einzugsstelle die Bundesknappschaft ausgewählt wurde, muss eine abweichende Krankenkasse erfasst werden"
Und hier kann ich ja wiederum nur die üblichen gesetzlichen KK auswählen.
Wenn ich nun die Bundesknappschaft auswähle, befürchte ich, dass es nicht funktionieren wird.
Guten Morgen Carolin,
der Screenshot ist von einem A1 Antrag für einen GfB. Ich hatte keine Fehlermeldung.
Vielleicht klappt es ja heute bei Dir.
VG
Guten Morgen Ruth,
ich habe es jetzt einfach mal so erfasst, die Meldung ignoriert und gesendet. Mal sehen was passiert...
Auf jeden Fall vielen Dank für den Tipp
Hallo,
für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die kein Mitglied in einem Versorgungswerk sind, ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig.
Sobald Sie für einen privat krankenversicherten Arbeitnehmer die A1 Bescheinigung abrufen, wird der Antrag an die Deutsche Rentenversicherung weitergeleitet. Von Ihrer Seite aus sind hierzu in LODAS keine weiteren Angaben zu der Einzugsstelle bzw. der Empfängeradresse zu erfassen.
Beste Grüße
Verena Heinlein
Personalwirtschaft
DATEV eG