@cwes die Frage ist doch, welchen Vorgang muss der Mandant mit welcher Art von Signatur (fortgeschrittene oder qualifizierte) unterschreiben. Es gibt nur sehr wenige Vorgänge bei uns in der Praxis die eine QES des Mandanten erfordern! Beispiel Steuerberatungsvertrag: Dieser muss nicht schriftlich (im Sinne des §126 BGB) geschlossen werden. Es reicht Textform. Damit ist FES mit FP Sign eine sehr gute Lösung. (eigentlich sogar mündlich, aber Textform ist so oder so besser - und man kann es mit der Vergütungsvereinbarung koppeln - die muss in Textform sein) zweites Beispiel: Steuererklärungen: Es gibt keine rechtliche Vorgabe, wie sich der StB bei der elektronischen Übermittlung von ESt, USt, GewSt, KSt usw. die Bestätigung vom Mandanten einholen muss. Auch hier ist FP Sign mit FES eine sehr gute Lösung. Für die Mandanten, die mit QES signieren müssen (welche Vorgänge wäre das?) kann man der Mandant (!) mit FP Sign eine QES auf das Dokument setzen. Dafür benötigt er nicht mal einen lizenzpflichtigen User. Er muss sich nur anmelden, ggf. über die Kanzlei (!) für QES autorisieren und los gehts. Viele Grüße, Bernhard Holleitner
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