Ich antworte mal ungefragt:
Das geschieht im FPSign-DATEV-Connector unter "workflow"
Unterschied zwischen diesen bestünden dann m.E. nur noch darin, dass die FES kostenfrei wäre.
Ja, genau. Die verwendeten Zertifikate sind vom Erstellungsaufwand vergleichbar.
Eine "einfache", welche die FP Sign im Auftrag unter ihrem Zertifikat signiert und eine "starke", die nach Verifzierung unter dem Zertifikat des tatsächlichen Adressaten signiert wird. Für die starke FES wäre dann dieselbe Verifzierung zur durchlaufen, wie bei der QES.
Ja...
Die einfache FES hat zumindest gegenüber einer EES den Vorteil, dass die Integrität des Dokumentes gesichert ist, womit diese nicht wertlos wird.
Die Integrität des Dokuments lässt sich auch mit einer Signatur des Dienstleisters nachweisen.
Gesellschafterbeschlüsse, Vollmachten, Bestätigungen durch den Mandanten u.ä. können wir in der Regel mit der einfachen FES einholen.
Grundsätzlich ja, soweit keine individuellen vertraglichen Regelungen dagegen sprechen.
Selbst Verträge könnten mir einer einfachen FES geschlossen, werden sofern kein ausdrückliches Schriftformerfordernis bestünde.
Genau - Hier ggf. aber §127 BGB beachten (vereinbarte Form)
Für die Unterzeichnung des Jahresabschlusses durch den/die GmbH-Geschäftsführer fordern wir (als Kanzlei-Service) eine QES an und weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Jahresabschluss alternativ auszudrucken wäre und mit Originalunterschriften aller Geschäftsfüher gezeichnet werden muss.
Wobei ich die Auffassung vertrete, dass wir die Unterzeichnung des GF nicht in unseren Akten haben müssen. Wir lösen das so, dass wir uns von den Geser die Feststellung und vom GF die Unterzeichnung bestätigen lassen aber nicht auf das unterschriebene Dokument bestehen...
Im Ergebnis halte ich (und auch Rechtsexperten) es für ausreichend, wenn die Identifizierung des Weihnachtsmanns bei einer FES mit E-Mail und Handynummer erfolgt für ausreichend. Natürlich könnte ich auch weihnachtsmann2023@gmx.de und eine PrePaid-Karte verwenden. Aber dann ist genau das der Unterschied zur QES....
Da die Mobilfunknummer aus dem Report entschlüsselt werden kann ist das auch an der Stelle ausreichend.
FP-Sign hat hier noch mal eine Verschlüsselung - aber mit dem Report - Bericht kann ich Klartext erzeugen. Find ich gut so...
Ich denke nicht, dass dies der Fall sein MUSS, sondern dass es ausreicht, wenn der workflow-Bericht verfügbar bleibt und da möchte ich meine Frage wiederholen, ob und wie lange im FP Sign Portal die workflow-Berichte archiviert bleiben ( @Jakob_Rauch ) !?
Im Moment ohne Begrenzung. Sollten wir dies ändern informieren wir
VG
Jakob Rauch
Super Herr Holleitner,
vielen Dank für diesen konstruktiven Austausch mit reichlich verwertbaren Informationen. Jetzt bin ich im Bilde.
Eine Aktennahme von Gf-gezeichneten Jahresabschlüssen (print) nehmen wir ebenso nicht vor; dies benötigen wir ja nicht und liegt im Verantwortungsbereich des Gf. Bieten wir jedoch den Service mit Anforderung der QES an, haben wir diesen JA sozusagen als "Abfallprodukt" in unseren Akten. Der Gedanke ist ja grundsätzlich nicht uncharmant.
@Jakob_Rauch : Das wäre ja in der Tat hervorragend, wenn die Berichte im Portal gespeichert blieben, stelle mir aber gleichwohl auch vor, welche Speicher-Volumina mit der Zeit entstehen.
Insofern wird man wohl irgendwann einen Sammeldownload für alle Reports eines Jahres als PDF o.ä. als Lösung in Betracht ziehen müssen.
danke 😉
Ich finde halt die Umsetzung von FP-Sign schon sehr gut: Über die DATEV-Schnittstelle ist dann sowohl der Bericht als auch der Report in einer Revision bei uns im System.
(Wenn dann das auch noch Multi-Dokumentfähig wird....)
Selbstredend fiel meine Wahl auch auf FP Sign wegen der direkten DATEV-Konnektivität und weil mir der damit verbundene Ablauf gleich von Beginn an sehr sympathisch und effizient erschien; das geht so sonst mit keiner Signaturlösung.
Wenn ich aus meiner Dokumentenablage ein Dokument zum Signieren auswähle, wird dieses ja nach Abschluss der Signatur überschrieben und findet so barrierefrei den Weg aus und wieder zurück in die DokAbl ohne weiteres Zutun.
Der workflowbericht wurde jedoch nicht automatisch in die DokAbl "transportiert".
Dieser kam dann per E-Mail zusammen mit dem signierten Dokument, welches wir aber ja bereits in der DokAbl haben.
Diese Info-Mail hat dann letztlich nur bestätigenden Charakter.
Nun müsste ich den workflowbericht in die DokAbl mindestens via d&d rübernehmen und die Attribute entsprechend für die Ablage eintragen müssen, weshalb ich diesen Schritt ersparen wollte und die Archivierung im Portal präferierte.
Das war eben mein Kenntnisstand bevor ich auf
hingewiesen wurde.
So eine Nacht später ist man so manches Mal auch schlauer und empfand ich letztlich als gute Idee, wollte dies heute auch umsetzen, wurde aber jäh davon ausgebremst, da ich nicht DMS sondern die "Dokumentenablage" nutze und nur via "mouseover" entdeckt habe:
Den Hinweis hätte man auch tatsächlich anders platzieren können, aber egal. Jetzt ist auch klar, warum dieses Funktion nicht instaliert wurde.
Dann werde ich die Portalvariante nehmen, sonst bringt ja der ganze workflow selbst nichts.
Als bisher stiller Mitleser zunächst vielen Dank an @deusex für die guten Fragen und @bernhard_holleitner für die sehr guten Antworten.
Die Aktivierung der ausgegrauten Optionen im Bereicht "Begleitinformationen" hat wie in der Installationsanleitung funktioniert.
Da ich auch die Dok-Org benutze, werde ich gleich mal versuchen, ob der Workflowbericht mit dem Dokument abgespeichert wird.
Nachtrag: Klappt nicht. Sehe im vorigen Post nun auch warum. Kein DMS.