Hallo, ich möchte einige der Fragen aufgreifen, die bisher gestellt wurden um die Informationen aus dem bereits geposteten Community-Beitrag zu ergänzen. Zuallererst die positive Nachricht: alle Kanzleien profitieren vom MyDATEV Dokumentenspeichervolumen. Die Preisstaffeln für die einzelnen Lösungen entfallen und Sie zahlen lediglich die Grundgebühren (z.B. monatlich 3,50€ pro Bestand in Belege online). Für die Berechnung des Freivolumens werden die monatlichen Rechnungsbeträge aller enthaltenen Lösungen summiert und Sie erhalten pro 5€ Rechnungsbetrag 1GB Freivolumen. Dieses Freivolumen können Sie und Ihre Mandanten im Leistungsverbund über alle Bestände und enthaltenen Lösungen hinweg nutzen. Falls das Freivolumen überschritten wird, berechnen wir monatlich 1€ pro 1GB. Durch die Konsolidierung bei der Berechnung des Speichervolumens wird das Freivolumen für den Großteil der Kanzleien ausreichen. Für diejenigen, die das Freivolumen dennoch überschreiten, wird die Gebühr von 1€ pro 1GB wesentlich günstiger als die zuvor berechneten Preisstaffeln sein. Anhand des Beispiels mit den 50 Mandanten in Belege online würde sich das folgendermaßen darstellen: Als Basis erhält die Kanzlei 5GB Freivolumen. Dazu kommen mit den Rechnungsbeträgen für die Bestände in Belege online 50 x 3,50€ = 175,00 € --> 175€ / 5 = 35 GB Zusatzfreivolumen. Insgesamt stehen der Kanzlei und ihren Mandanten im Leistungsverbund also 40 GB Freivolumen zur Verfügung. Erst bei Überschreitung dieser 40GB fallen Kosten für Zusatzspeicher (1€/1GB) an. Mit der Speicheranzeige werden Sie die Möglichkeit haben, ihr Gesamtfreivolumen und den gesamten bereits belegten Speicher einzusehen. Außerdem wird pro Bestand ausgewiesen, wie viel Speicher dieser belegt und wie viel für diesen Bestand anhand der eingesetzten DATEV-Lösungen vorgesehen ist. So können Sie Bestände identifizieren, die übermäßig Speicher belegen und entscheiden, ob Sie ggf. anfallende Kosten für Zusatzspeicher an den jeweiligen Mandanten weiterverrechnen. Mandanten im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft, deren Bestände in Belege online nicht über die Kanzlei sondern direkt dem Mandanten gegenüber abgerechnet werden, erhalten ihr eigenes Dokumentenspeichervolumen mit ihren eigenen 5GB Basis-Freivolumen. Aufgrund der Frozen-Zone hat sich die Bereitstellung der detaillierten Informationen und Speicheranzeige leider bis Mai verzögert. freundliche Grüße Manuela Schmid
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