Hallo @unternehmertyp, Vielen Dank für Ihren Beitrag! Ich kann verstehen, dass die Umstellung auf die Freigabeprozesse mit MyDATEV Kanzlei anfangs zu Irritationen führen kann, da sich die Funktionen teils von Freizeichnung online unterscheiden. Allerdings war die Funktion, mehrere Personen als Freigeber hinterlegen zu können, ein lang gehegter Wunsch bei Freizeichnung online, den wir mit den neuen Freigabeprozessen in MyDATEV Kanzlei umgesetzt haben. Die Funktion "stellvertretend erledigen" wurde nun geschaffen, um der Kanzlei die Erledigung zu ermöglichen, wenn die Steuererklärung mit dem Mandanten vor Ort besprochen wird oder wenn beim Mandanten im Innenverhältnis eine Vollmacht vorliegt. In MyDATEV Kanzlei können Sie im Freigabeprozess-Protokoll nachvollziehen, wer (stellvertretend) freigegeben hat. Ergänzend gibt es einen entsprechenden Hinweis in der Liste der Freigabeprozesse. Voraussichtlich im Herbst wird im DATEV Arbeitsplatz in der Elektronischen Übermittlungssicht die Information "stellvertretend freigegeben" ergänzt. Ihre Verunsicherung bezüglich bereits bestehender Vollmachten können wir nachvollziehen und prüfen dies aktuell intern. Auch ob seitens DATEV wieder eine Vorlage bereitgestellt wird, prüfen wir. Das Ergebnis werden wir auf https://www.datev.de/web/de/service-und-support/themen/umstellung-von-datev-freizeichnung-online-auf-mydatev-kanzlei/ veröffentlichen. Für Sie ergeben sich dann zwei mögliche Varianten: Sie statten alle freigebenden Personen mit einem Zugangsmedium aus. Ergänzend oder alternativ können Sie eine Zusatzvereinbarung nutzen, um die Stellvertretung dauerhaft oder beispielsweise im Krankheitsfall zu regeln. Freundliche Grüße Manuela Schmid
... Mehr anzeigen