Hallo, aufgrund eines Fehlers im Rechenzentrum wurde in einigen Fällen die Zuordnung der Beschäftigungsbetriebe in den Personaldaten gelöscht. Dies hat zu Folge, dass die Personal-Stammdaten an Ihrem PC mit dem Rechenzentrum abweichen. Die Löschung ist nur bemerkbar, wenn Sie zwischen der Löschung und Wiederbestückung, die Stammdaten aus dem Rechenzentrum geholt haben. Da wir dies nicht prüfen können, geben wir für Sie einmalig, mit der nächsten Abrechnung, ein Fehlerprotokoll aus. Die Löschung wurde zwischenzeitlich bereits rückgängig gemacht und die Angaben zum Beschäftigungsbetrieb, stehen in den Rechenzentrums-Stammdaten wieder zur Verfügung. Damit die Angaben ggf. auch an Ihrem Arbeitsplatz bereinigt werden, ist es erforderlich, die Stammdaten aus dem Rechenzentrum zu holen. Haben Sie keine Stammdaten, zwischen der Löschung und Wiederbestückung, aus dem Rechenzentrum geholt, besteht für Sie kein Handlungsbedarf. @Herr Voß: Da wir den Fehlerhinweis grundsätzlich bei der Abrechnung ausgeben, wird es keinen Fehlerbrief bezüglich dieses Sachverhalts geben. Freundliche Grüße aus Nürnberg! Sandra Rüdinger Personalwirtschaft DATEV eG
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