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Sammelauftrag DÜ Lohn/Gehalt

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letzte Antwort am 07.02.2017 16:34:31 von Sandra_Rüdinger
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witt
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Guten Morgen,

habe da ein kleines Problem bzgl. einem Sammelauftrag bei Lodas, Überweisung Lohn & Gehalt. Mandant wurde abgerechnet, Sammelauftrag wurde erstellt. Danach wurde für einen Mitarbeiter eine Wiederabrechnung durchgeführt, der alte Sammelauftrag aber nicht berichtigt, sondern ein neuer Sammelauftrag für diesen einen Mitarbeiter erstellt. Somit findet dieser sich 2x in diesen Auftrag. Muss ich da eine komplette Wiederabrechnung machen und alle Auswertungen kommen wieder?

björn
Experte
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Guten Morgen Herr Witt,

in so einem Fall ist die Absprache mit dem Mandanten am besten. Wenn eine Wiederholungsabrechnung ansteht und der Lohn noch nicht gezahlt wurde, dann würde ich für alle Mitarbeiter eine Wiederholungsabrechnung vornehmen.

Wenn der Lohn jedoch schon bezahlt wurde dann empfiehlt es sich eine Wiederholungsabrechnung nur für den 1 Mitarbeiter vorzunehmen und den bereits gezahlten Lohn als Vorschuss einzutragen.

Es kommt hier auch auf die Ausführung der Lohnzahlung an. Meine Angaben basieren auf der Annahme, dass die Zahlung mit einem Begleitzettel ausgeführt wird.

Überweist der Mandant manuell oder kann die Zahlung vorher bearbeiten. Dann kann man sich den Punkt mit dem Vorschuss vielleicht sparen.

Gruß

Björn Niggemann

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witt
Beginner
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Viele Dank für Ihre Antwort:

2. Frage: Wie kann ich Auswertungen bei einer Wiederabrechnug unterdrücken? Z.b. werden die Lohnabrechnungen im RZ gedruckt und eingetütet. Diese hab ich ja schon durch den 1. Abruf des Lohnes und der einen Wiederabrechnung.

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björn
Experte
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Nach meinem Wissensstand müssen sie die Auswertungen vorher manuell auf Rückübertragung stellen und nach der Abrechnung wieder den Druck im Rechenzentrum hinterlegen.

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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Zusammen,

es gibt noch eine weitere Möglichkeit den Druck der Auswertungen mit einer Erst- oder Wiederholungabrechnung zu unterdrücken:


Informationen hierzu finden Sie in unserem Dokument  Auswertungssteuerung - Auswertungsabruf / Fachabruf unter Punkt „.5 Temporäres Ausgabefach/Ausgabefach einmalig ändern“.

Mit freundlichen Grüßen


Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG

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letzte Antwort am 07.02.2017 16:34:31 von Sandra_Rüdinger
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