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LODAS: Fehlerprotokoll Betriebsnummer IKK, wie lange noch?

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letzte Antwort am 11.08.2016 10:32:59 von Michaela_Loos
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manu
Einsteiger
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Liebes DATEV-Team,

seit der Lohnabrechnung Februar bekomme ich die Fehlermeldung, dass sich bei der IKK classic die Betriebsnummer geändert hat.

Dies ist ja grundsätzlich OK, aber ich habe das bei meinen Mandanten schon in der Februar-Abrechnung geprüft, bzw. geändert und werde trotzdem noch bei jeder Abrechnung darauf hingewiesen.

Ich ärgere mich jeden Monat auf´s Neue über die Fehlermeldung, weil ich natürlich doch nochmal nachschaue ob es auch wirklich erledigt ist!

Wann gibt es endlich die Möglichkeit eine Fehlermeldung als "erledigt" zu markieren, so dass sie im nächsten Monat nicht wieder auftaucht?

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo!

Um alle Anwender zu erreichen, geben wir den Hinweis immer 3 Monate vor der Fusion aus. Auch, wenn Sie die Änderung bereits vorgenommen haben.

Je nach Konstellation, werden nach der Fusion, angepasste Fehlerhinweise ausgegeben, wenn die Stammdaten bis dahin noch nicht geändert wurden.

Wir haben den Wunsch, dass die Fehler- und Hinweismeldungen als „erledigt" markiert werden können, bereits aufgenommen. Weitere Informationen folgen, sobald es einen neuen Status quo dazu gibt.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Rüdinger

Personalwirtschaft

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karin-baers
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Hallo,

ich schließe mich Frau Haile an.

Die Antwort von Frau Rüdiger ist auch nicht passend, da hier der Hinweis NACH dem Fusionsdatum immer noch auftaucht! Letztmalige Abrechnung der alten Krankenkasse war für den März möglich. Jetzt ist der April abgerechnet mit nur der neuen Krankenkasse und die Meldung taucht immer noch auf.

Insbesondere ärgerlich finde ich, das dieser Hinweis (wenn es denn nur ein Hinweis sein soll, wie zum Beispiel, das man die alte Krankenkasse noch nicht löschen darf) im Fehlerprotokoll auftaucht! Jeden Monat aufs neue geht man den kompletten Lohn durch, ob nicht doch wieder irgendwo etwas falsch geschlüsselt ist. Würde dieser Hinweis im Hinweisprotokoll stehen, wäre dieser doppelte und dreifache Aufwand nicht mehr nötig. Für mich impliziert ein Fehler, das ich etwas tuen muss, was hier aber scheinbar nicht nötig ist??

Ich bitte um Aufklärung, ob ich denn jetzt noch einen Fehler habe oder nicht.

Mit freundlichem Gruß

Karin Baers

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Baers,

wir werden uns an dieser Stelle melden, sobald wir Ihren Sachverhalt geprüft haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
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manu
Einsteiger
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Hallo Frau Baers,

kleines Update:

ich mache aktuell die erste Lohnabrechnung Mai und muss leider feststellen, dass die Fehlermeldung (die ja eigentlich nur ein Hinweis sein soll ) immer noch kommt...

Wie weit ist den die Prüfung des Sachverhaltes vorangeschritten?

karin-baers
Einsteiger
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Hallo Frau Haile,

ich habe noch keine weitere Info von der Datev bekommen.

Mit freundlichem Gruß

K. Baers

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DATEV-Mitarbeiter
Laura_Klaus
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo zusammen,

wir haben den Sachverhalt nochmals genau überprüft – ich möchte gern die Antwort von Frau Rüdinger vom 04.05.2016 15:20 Uhr korrigieren:

Ausschlaggebend bei der Ausgabe des Fehlerhinweises zur Krankenkassen-Fusion ist das „Gültig-Bis-Datum“ der Krankenkasse. Der Hinweis wird einen Monat vor und inkl. drei Monate nach der Fusion ausgegeben.


Somit gilt für den aktuellen Sachverhalt:
Die IKK hat zum Monat 03/2016 fusioniert. Der Fehler wird in den Abrechnungen von 02/2016 bis 06/2016 erstellt, unabhängig davon, ob die Krankenkasse bei einem Arbeitnehmer geschlüsselt ist.

Aktuell wird die Darstellung des Fehlers bzw. Hinweises geprüft. Wenn es hierzu Neues gibt, melden wir uns wieder!

Viele Grüße aus Nürnberg
Laura Klaus
Personalwirtschaft
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manu
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Hallo Frau Klaus,

vielen Dank für die Info.

Ich habe bereits mit Abrechnung Februar die Sachverhalte zur IKK geprüft und finde es extrem lästig dass der Fehler/Hinweis in den Folgemonaten immer wieder auftaucht.

Toll wäre auf jeden Fall eine Möglichkeit diesen als "erledigt" zu markieren, da ich mir das Fehler/Hinweisprotokoll monatlich immer anschaue und versuche alle Fehler/Hinweise zu erledigen...

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w_paul
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Guten Tag,

wir haben regelmäßig folgendes Problem mit dem Betriebsnummernwechsel:

Die Betriebsnummer einer Krankenkasse wird z. B. zum März 2016 geändert und abgerechnet. Wenn im Nachhinein im April 2016 Nachberechnungen ab Februar erstellt werden müssen, läuft die Stornomeldung auf die alte Betriebsnummer ins Leere und die Korrektur läuft auf die neue Betriebsnummer. Dadurch entstehen regelmäßig Unstimmigkeiten mit der Krankenkasse. Die Stornomeldung muss dann manuell mit SV-Net erstellt werden.

Gibt es eine Erläuterung wie dieses Szenario vermieden werden kann?

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Loos
DATEV-Mitarbeiter
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Guten Tag,

sofern Sie eine Beitragskorrektur durch eine Nachberechnung anstoßen, wird diese im aktuellen Beitragsnachweis verrechnet.

Wie in Ihrem Beispiel erwähnt, ist zum Zeitpunkt April 2016 die Betriebsnummer nicht mehr gültig. Aus diesem Grund erhalten Sie den Beitragsnachweis auf Papier (Auswertung: 30) mit einem Stornokennzeichen. Grundsätzlich werden Beitragsnachweise mit ungültiger Betriebsnummer nicht maschinell an die Krankenkassen übermittelt.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Viele Grüße

Michaela Loos
Personalwirtschaft
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w_paul
Erfahrener
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Guten Tag Frau Loos,

d.h. der Beitragsnachweis muss zwangläufig per Papier bei der Krankenkasse eingereicht werden oder Alternativ über SV-Net? Das kann doch nicht die Lösung sein. Wieso wird dieser Beitragsbescheid nicht an die neue Betriebsnummer übermittelt? Eventuell direkt im Rechenzentrum umgeleitet, da die richtige Nummer bekannt sein sollte.

Ich bitte um Aufnahme in die Wunschliste.

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Michaela_Loos
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

wir sind aktuell am Thema dran.
Bitte haben Sie daher noch ein wenig Geduld. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Viele Grüße

Michaela Loos
Personalwirtschaft
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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Loos
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Hallo Community,

wie bereits angekündigt, möchten wir nochmal auf das aktuelle Thema eingehen.

Bei Fusionen ist immer das tatsächliche Datum der Fusion, das "Gültig-bis-Datum" in der Institutionsverwaltung und das Verhalten der Annahmestellen der Krankenkassen für die Übermittlung der Beitragsnachweise ausschlaggebend.

Je nachdem,

-zu welchem Zeitpunkt die Nachfolgekrankenkasse in LODAS angelegt,

-den Arbeitnehmern die neue Krankenkasse zugeordnet wird und

-zu welchem Zeitpunkt die Nachberechnung erfolgt

wird ein DÜ-Satz mit den SV-Beiträgen erstellt und maschinell übermittelt oder der Beitragsnachweis auf Papier ausgegeben.

Die verschiedenen Krankenkassen-Organisationen haben für die Datenannahme der Beitragsnachweise jeweils eine Annahmestelle. Fusionen können über diese Organisationsgrenzen hinweg stattfinden, was bedeutet, dass die Annahmestellen der fusionierten Krankenkasse und der Nachfolgekasse unterschiedlich sind.

Eine Datenweiterleitung ist aus diesem Grund nicht immer möglich. Ist im Falle einer Nachberechnung das "Gültig-bis-Datum" noch nicht erreicht, wird der Beitragsnachweis weiterhin an die Annahmestelle der Krankenkasse übermittelt.

Ihren Wunsch nach einer Verbesserung haben wir gerne aufgenommen.

Viele Grüße

Michaela Loos
Personalwirtschaft
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letzte Antwort am 11.08.2016 10:32:59 von Michaela_Loos
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