Hallo,
wir haben eine Nachricht erhalten,dass die ELStAM für einen
MA nicht mehr abgerufen werden kann.
Dieser MA verlässt Ende Februar das Unternehmen, ist aber schon freigestellt.
Nun teilt der MA auf Nachfrage mit, dass er sich beim Meldeamt zu Ende Januar
abgemeldet hätte. Am 23.01.2017 hat er Deutschland verlassen.
Was muss dann jetzt getan werden? Einfach nur mit Steuerklasse 6 ab Januar abrechnen?
Grüße und Danke für die Hilfe im Voraus.
Nico
Hallo Nico,
erfragen Sie bitte beim Meldeamt den genauen Termin der Abmeldung. Zu diesem Zeitpunkt melden Sie dann den Mitarbeiter am ELSTAM-Verfahren ab.
Für den Zeitraum bis Ende Februar benötigen Sie eine Ersatzbescheinigung vom Arbeitnehmer. Ansonsten ist die Steuerklasse VI anzuwenden.
Sonnige Grüße aus Nürnberg!
Sandra Rüdinger
Personalwirtschaft
DATEV eG