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ELSTAM Systemwechsel

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letzte Antwort am 15.12.2015 15:32:21 von leo
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leo
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
2001 Mal angesehen

Guten Morgen,

wir geben Mandate zum 1.1.2016 an ein anderes Steuerbüro ab.

Mit der Dezember-Abrechnung haben wir den Haken gesetzt " Systemwechsel für die elektr. Lohnsteuerkarte mit der Abrechnung durchführen".

Mit den Auswertungen kommt kein Protokoll (Auswertung 460,461). Wie kann nachgewiesen werden, dass ein Systemwechsel durchgeführt wurde?

Vielen Dank im voraus.

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
235 Mal angesehen

Hallo leo,

ein Wechsel des Entgeltabrechnungssystems zum ELSTAM-Verfahren ist vom übernehmenden Berater zu melden.

Sie erstellen nur eine Abmeldung mit Systemwechsel (Grund 36) an die Krankenkassen.

Mit freundlichen Grüßen

Sandra Rüdinger

Personalwirtschaft

DATEV eG

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leo
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Gut

Vielen Dank !

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letzte Antwort am 15.12.2015 15:32:21 von leo
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