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Probeabrechung LODAS Fehler Rechenzentrum

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letzte Antwort am 30.03.2017 14:15:06 von Sandra_Rüdinger
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danielvoss
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo zusammen,

in meinen heutigen Probeabrechnungen habe ich im Fehlerprotokoll folgenden Eintrag gefunden:

Aufgrund eines Fehlers im Rechenzentrum wurden die Personalstammdaten zu den Angaben zur Beschäftigung unter Personaldaten / Beschäftigung / Tätigkeiten, Register Allg. Angaben in der Gruppe Angaben zur Beschäftigung aktualisiert.

Deshalb ist es erforderlich, die Stammdaten aus dem Rechenzentrum zu holen. Bitte prüfen Sie vor dem Holen der Stammdaten unter dem Menüpunkt Auswertungen / Stammdaten-Änderungsprtokoll / Mandantendaten und Personaldaten, ob aktuelle Änderungen vorhanden sind und senden diese.

Weitere Informationen finden Sie in der Lexinform / Info-Datenbank in Dokument 1017818.

Da ich gleich die Abrechnungen verschicken muss stellt sich mir die Frage, was ich da jetzt genau warum machen muss? In meinem LODAS sind alle Angaben um Bereich Beschäftigung gefüllt. Ich habe wenig Interesse daran, mir Stammdaten aus dem Rechenzentrum schicken zu lassen und diese weichen dann von meinen ab etc.

So kurz vor der Abrechnung bin ich für solche Späße nicht so gerne zu haben.

Bitte daher um kurzfristige Info. Danke

Gruß und Dank

Daniel Voß

Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 2 von 4
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Hallo Herr Voß,

wenn bei Ihnen in LODAS die Felder mit dem Beschäftigungsbetrieb gefüllt sind und Sie bei der Probeabrechnung keine Fehlermeldungen erhalten, dass dies bei einzelnen Mitarbeitern fehlt (also nicht der allgemeine Hinweis, sondern Fehlermeldungen zu einzelnen Personalnummern), besteht m.E. kein Handlungsbedarf.

Wir hatten dies auch zur Februar-Abrechnung bei einzelnen Mandanten. Ich habe dann die Felder mit dem Beschäftigungsbetrieb manuell wieder gefüllt und dann abgerechnet, ohne dass es zu Fehlern gekommen ist.

Auf die Rückfrage hier, ob das Holen denn notwendig ist, wenn man die Felder alle (wieder) gefüllt hat, hat es leider keine Antwort von der DATEV gegeben,

Viele Grüße

Uwe Lutz

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danielvoss
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
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Moin Herr Lutz,

danke für die Antwort. Gestern spät Nachmittag bin ich doch tatsächlich nach mehreren Monaten zum ersten Mal wieder bei der Hotline durch gekommen ... dort sagte man mir, dass keine weiteren Maßnahmen meinerseits erforderlich sind, wenn auf Personalebene bei allen aktiven Mitarbeitern bzw. bei inaktiven Mitarbeitern, die nachberechnet werden müssen, der Beschäftigungsbetrieb gefüllt ist.

Es sollen wohl auch die Tage Briefe an die Berater/Mandanten raus gehen, die vom Fehler betroffen sind. Dort waren wir wohl nicht gelistet....warum uns dann der Fehler ausgeworfen worden ist....keine Ahnung.

Gruß Daniel Voß

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DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 4
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Hallo,

aufgrund eines Fehlers im Rechenzentrum wurde in einigen Fällen die Zuordnung der Beschäftigungsbetriebe in den Personaldaten gelöscht. Dies hat zu Folge, dass die Personal-Stammdaten an Ihrem PC mit dem Rechenzentrum abweichen. Die Löschung ist nur bemerkbar, wenn Sie zwischen der Löschung und Wiederbestückung, die Stammdaten aus dem Rechenzentrum geholt haben.  Da wir dies nicht prüfen können, geben wir für Sie einmalig, mit der nächsten Abrechnung, ein Fehlerprotokoll aus.

Die Löschung wurde zwischenzeitlich bereits rückgängig gemacht und die Angaben zum Beschäftigungsbetrieb, stehen in den Rechenzentrums-Stammdaten wieder zur Verfügung. Damit die Angaben ggf. auch an Ihrem Arbeitsplatz bereinigt werden, ist es erforderlich, die Stammdaten aus dem Rechenzentrum zu holen.

Haben Sie keine Stammdaten, zwischen der Löschung und Wiederbestückung, aus dem Rechenzentrum geholt, besteht für Sie kein Handlungsbedarf.

@Herr Voß: Da wir den Fehlerhinweis grundsätzlich bei der Abrechnung ausgeben, wird es keinen Fehlerbrief bezüglich dieses Sachverhalts geben.

Freundliche Grüße aus Nürnberg!

Sandra Rüdinger

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 30.03.2017 14:15:06 von Sandra_Rüdinger
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