Hallo Herr Mildner, vielen Dank für Ihre Anregungen/Wünsche zum Thema „Urlaubsrückstellung in LODAS“. Nach Überprüfung können wir Ihnen folgende Rückmeldung dazu geben: 1 ) Arbeitnehmer über der Beitragsbemessungsgrenze Die SV-Arbeitgeberanteile werden bereits bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Urlaubsrückstellung berücksichtigt. Ein zusätzlicher Haken hierfür ist somit nicht notwendig. Die Berechnung der Urlaubsrückstellung entnehmen Sie bitte den Auswertungen Nummer 481 „Berech.schema Urlaubsrückstellung (HGB)“ und/oder 486 „Berech.schema Urlaubsrückstellung (EStG)“. Weitere Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Dokument Urlaubsrückstellung einrichten, erstellen und übergeben (LODAS) unter Punkt „7.2 SV-AG-Anteile / Umlage bei abweichender Schlüsselung der Lohnarten ermitteln“ 2) Höchstentgelt bei der Unfallversicherung Das Höchstentgelt wird genauso, wie bei der Beitragsbemessungsgrenze der SV-Arbeitgeberanteile, berücksichtigt. 3) Unfallversicherung allgemein Ihren Wunsch zur Wahlmöglichkeit haben wir aufgenommen. 4) Zusätzliches Thema „Buchungsliste“ Bei den Urlaubsrückstellungen handelt es sich um Personalkosten, die dem Vorjahr/den Vorjahren zuzuordnen sind, deren exakte Auszahlungshöhe und Zeitpunkt aber noch nicht genau feststehen. Daher macht eine Detail-Verbuchung auf unterschiedliche Aufwandskonten keinen Sinn. Die Detail-Buchungen (Lohn, Gehalt, SV-AG-Anteile usw.) finden dann statt, wenn der rückgestellte Urlaub tatsächlich in der Abrechnung berücksichtigt wird. Daher empfehlen wir für die Rückstellung ein „Sammel-Kostenkonto“ zu verwenden. Dies hat für Sie den Vorteil, dass Sie bei Auflösung der Rückstellung nur ein Konto gegenbuchen müssen. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Sandra Rüdinger Personalwirtschaft DATEV eG
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