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Jahreswechsel: Stunden für 12/2015 abzurechnen.

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letzte Antwort am 29.12.2015 10:35:29 von Sandra_Rüdinger
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n_troike
Fortgeschrittener
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Hallo,

wir haben Dezember abgerechnet und befinden uns in 01/2016.

Es ist abzusehen, dass ein Stundenjobber noch einige Stunden in 12/2015 gemacht hat,

die wir nun nachberechnen (NB 12/2015) müssen. Irgendwo stand mal das dies im Jahreswechsel nicht so einfach ist mit der Elstam.

1. Fall: Wie würde das jetzt mit der Elstam laufen, da er ja für 31.12.2015 bereits abgemeldet wird.

2. Fall: Das Austrittsdatum wird vom 31.12.2015 auf 31.01.2016 geändert. Was hat man dann (auch bei der NB) zu beachten.

Vielen Dank im Voraus.

N.Troike

DATEV-Mitarbeiter
Sandra_Rüdinger
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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Hallo Frau Troike,

grundsätzlich gibt es beim Jahreswechsel mit ELSTAM im Programm LODAS nichts Außergewöhnliches zu beachten. Die Steuermerkmale gelten so lange bis Sie eine Änderung der Steuermerkmale vom Finanzamt zurückgemeldet bekommen.

Zu Ihrem Fall 1:

Ob Sie in diesem Fall eine Nachberechnung mit der Januarabrechnung auf Dezember oder eine Wiederabrechnung auf Dezember durchführen ist nicht relevant. Die Steuermerkmale sind für den Dezember noch gültig.

Zu Ihrem Fall 2:

Wird das Austrittsdatum auf den 31.01.2016 geändert, meldet LODAS automatisch den Mitarbeiter zum 01.01.2016 an und zum 31.01.2016 wieder ab. Somit erhalten Sie für den Monat Januar die Steuermerkmale zurückgemeldet. Die Steuermerkmale bis 31.12.2015 sind weiterhin gültig, auch wenn bereits eine Abmeldung erfolgt ist.

Stoßen Sie mit der Januarabrechnung eine Nachberechnung auf Dezember an, erfolgt die steuerliche Behandlung mit Zuflussprinzip in 2016. D.h. die nachberechneten Stunden würden in der Lohnsteuerbescheinigung 2016 ausgewiesen.

Gesetzliche wäre es auch erlaubt, diese Nachberechnung mit Entstehungsprinzip abzurechnen. In diesem Fall würden Sie eine korrigierte Lohnsteuerbescheinigung für 2015 erhalten. Die SV-Beiträge werden grundsätzlich mit Entstehungsprinzip behandelt.

Ich empfehle Ihnen folgende Dokumente:

Ich wünsche Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Sandra Rüdinger

Personalwirtschaft

DATEV eG

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letzte Antwort am 29.12.2015 10:35:29 von Sandra_Rüdinger
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