Hallo Frau Schöneweis, bitte zählen Sie auch mich bei der Wunschliste mit. Es müsste doch möglich sein, dass, wenn man eine vom RZ vorgegebene Bankverbindung auswählt und in den Mandanten übernimmt, dass diese Verknüpfung zur Institutionsverwaltung erhalten bleibt und dementsprechend ein Hinweis erfolgt, wenn diese Bankverbindung nicht mehr verwendet werden soll. Und wenn sie ab dem Folgemonat entfällt, sollte sie schon im laufenden Monat "angemahnt" werden. Dito für KK-Bankverbindungen. LG VM
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