Hallo zusammen,
eine Mitarbeiterin hat ein Teilbeschäftigungsverbot (ab 01.12.18) erhalten. Die Schlüsselung der Lohnarten habe ich soweit vorgenommen. Nur wird vom Mutterschutzlohn kein Beitrag zur bAV abgeführt und somit auch nicht in den AAG-Antrag geschrieben. Meiner Meinung nach müsste doch auch von dem "Teillohn" für das Teilbeschäftigungsverbot der prozentuale Beitrag abgeführt/gerechnet werden.
Was muss ich wo in den Lohnarten bzw. bei betrieblicher Altersvorsorge anlegen, damit auch für diesen Betrag die Abführung und AAG-Erstattung erfolgt?
Vielen Dank. Einen schönen 1. Advent wünsche ich allen Forenteilnehmern*innen
Unter Personaldaten>Entlohnung> BAV werden ja alle Daten eingegeben, die den Vertrag betreffen. Dort wird auch angelegt, von welcher Lohnart umgewandelt werden soll. In die Tabelle passt aber nur eine Lohnart. Dahinter ist aber ein Kästchen zum anklicken. Dort kann man weitere Lohnarten hinterlegen. Da muss die Lohnartennummer vom Mutterschutzlohn rein. Dann funktioniert die Umwandlung auch wieder.
Hallo Thomas,
das hat leider nicht funktioniert. Es wird nur auf das "Restgehalt" die bAV abgeführt/gerechnet.
Was sagt das Fehlerprotokoll?
Nix. Es gab kein Fehlerprotokoll diesbezüglich.
Hallo,
wird denn der komplette bAV-Betrag aus der Gehaltslohnart umgewandelt?
LG
VM
Und ganz am Ende der Zeile, das grüne Kästen - dort ist die andere Lohnart eingetragen?
Hallo Thomas,
so sieht es hier aus:
Haben Sie die Lohnart 889 im Reiter BAV angepasst?
Hallo V. M.,
das war der entscheidende Hinweis. Da hatte ich die Schlüsselung nicht angepasst.
Vielen Dank für die schnelle und tolle Hilfe.
Hallo zusammen,
leider wird im AAG der AG-Anteil zur bAV nicht ausgewiesen. Die Lohnart habe ich entsprechend des Hinweises von V.M. ja bereits angepasst.
Wer hat bitte einen Rat/Tipp für mich?
Danke schön.
Ist die bAV-Lohnart unter Steuer/SV/UV bei der Ertattungsfähigkeit richtig geschlüsselt?
LG
VM
Hallo VM,
die Schlüsselung unter Steuer/SV/UV ist "volle Erstattung bei BV".
Viele Grüße
Claudia
Hallo Claudia,
die 889 muss mit "volle Erstattung bei BV" geschlüsselt sein. Die bAV-Lohnart meiner Meinung nach mit "Erstattung gemäß Umrechnungsformel".
LG
VM
Hallo VM,
die bAV-Lohnart (bei uns die Stamm LA 901) ist seinerzeit von unserem Steuerberater mit:" Betrag nicht für Berechnung var. Beiträge berechnen".
Sieh dir mal bitte den Screenshot an, da kann ich nicht "Erstattung gemäß Umrechnungsformel" auswähel
Hallo,
nicht unter BAV, sondern unter Steuer/SV/UV.
LG
VM
Hallo VM,
an der von dir genannten Stelle habe ich, wie ich weiter oben schon geschrieben hatte, folgende Schlüsselung drin: "unter Steuer/SV/UV ist "volle Erstattung bei BV".
Trotzdem wird der AG-Anteil zur bAV nicht im AAG-Antrag ausgewiesen.
Viele Grüße
Claudia
Hallo,
und wenn Sie da "Erstattung gemäß Umrechnungsformel" auswählen?
LG
VM
Hallo VM,
dann wird überhaupt kein AAG-Antrag erstellt.
Dann habe entweder ich etwas übersehen oder aber die Datev hat für die Erstattung bei BV nur die 889 als maßgeblich hinterlegt, so dass keine weitere Lohnart berücksichtigt wird.
Nur zur Sicherheit: Sie hatten also beide Lohnarten, 889 und 901, auf "volle Erstattung bei BV" geschlüsselt?
Hallo VM,
wenn ich bei der LA 901 die Schlüsselung "volle Erstattung bei BV" wähle, erhalte ich folgende Fehlermeldung:" das fortgezahlte Entgelt konnte nicht ermittelt werden.... "
Vielen Dank für die bisherigen Ratschläge.
Hat sonst noch jemand eine Idee, wie ich diese "Baustelle" lösen kann?
Hallo Zusammen,
Sie finden die Lösung für Ihren Sachverhalt im Dokument 1021680 - Mutterschutz unter Punkt 3.1 Betriebliche Altersvorsorge und freiwillige/private Kranken- und Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberanteil zur Betrieblichen Altervorsorgen bleibt hier unberücksichtigt.
Beste Grüße
Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Hallo Frau Schauer,
"Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Altersvorsorge und zur freiwilligen bzw. privaten Kranken- und Pflegeversicherung werden bisher nicht in die automatische Berechnung einbezogen."
Das ist meiner Meinung nach keine Lösung. Der Satz sagt doch nur aus, dass Datev das nicht automatisch rechnen kann, oder? Oder habe ich das falsch verstanden?
LG
VM
Guten Morgen Frau Schauer,
vielen Dank für den Hinweis. Nur ist es in sich eine Unlogik. Bei BV mit Totalausfall werden die Beträge zur bAV im AAG-Antrag ausgewiesen. Und bei einem BV mit Teilausfall sollen die Beträge unberücksichtigt bleiben?
Wie und wo kann ich die Beträge zu bAV in so einem Fall manuell erfassen, damit sie im AGG-Antrag ausgewiesen und beantragt werden?
Viele Grüße
Claudia Herda-Lüders
Hallo Frau Herda-Lüders,
hallo Community,
ich gehe den Sachverhalt nochmal von einer anderen Seite an.
Bei einem Vollbeschäftigungsverbot wird das komplette Gehalt im Antrag ausgewiesen, bzw. erstattet, da die Arbeitnehmerin nicht gearbeitet hat.
Dies betrifft damit auch die Gehaltsumwandlung der betrieblichen Altersvorsorge.
Bei einem Teilbeschäftigungsverbot wird die Gehaltsumwandlung weiterhin über die Bezugslohnart des Gehalts abgerechnet. Das normale Gehalt ist nicht erstattungsfähig. Daher erfolgt auch in diesem Fall kein Ausweis im AAG-Antrag.
Beste Grüße aus Nürnberg
Katharina Dietl
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Abend Frau Dietl,
Sie haben meine Frage nicht verstanden. Auf der Probeabrechnung wird der gesamte AG-Anteil zur bAV gebildet aus "Restgehalt" + Mutterschutzlohn berücksichtigt, ergo muss der Anteil, der auf den Mutterschutzlohn zur bAV abgeführt wird, auch im Erstattungsantrag ausgewiesen werden. Doch das macht LODAS nicht. Der Anteil zur bAV, der auf den Teil der Vergütung für das teilweise Beschäftigungsverbot entfällt, ist auch erstattungsfähig.
Beispiel zur Verdeutlichung:
"Restgehalt" = 500,00 €
+ Mutterschutzlohn = 500,00 €
gesamt AG-Anteil zur bAV = 59,00 € (der AG zahlt 5,9 % zur bAV)
Im Erstattungsantrag steht:
Mutterschutzlohn = 500,00 €
+ SV-Beiträge = 100,00 €
+ bAV = Nichts
Gesamterstattungsbetrag = 600,00 €
Korrekt wäre, dass 29,50 € (= 5,9 % vom Mutterschutzlohn) bei der bAV mit zur Erstattung ausgewiesen und beantragt werden, der AAG-Antrag also insgesamt 629,50 € ausweist.
Denn im Rahmen der Erstattung des fortgezahlten Arbeitsentgelts bei mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverboten erfolgt auch die Erstattung der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile, einschließlich der AG-Aufwendungen zur bAV.
Viele Grüße
Claudia Herda-Lüders
Hallo Frau Herda-Lüders,
aktuell gibt es noch keine Lösung für diesen Fall.
Alternativ können Sie die Erstattungsbeträge manuell ermitteln. Hinterlegen Sie diese unter Personaldaten | Sozialversicherung | Allgemeine SV-Daten auf der Registerkarte Umlage im Bereich Abweichende Eingaben zur Erstattung nach dem AAG bei Beschäftigungsverbot - U2.
Beste Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Guten Tag Frohmeyer,
herzlichen Dank für diese Information. Ich werde das jetzt einmal probieren und melde mich ggf. noch einmal.
Viele Grüße
Claudia Herda-Lüders
Hallo Frau Frohmeyer,
Ihr Lösungsansatz hilft nur bedingt weiter. Leider kann ich an der von Ihnen genannten Stelle nur das fortgezahlte Bruttoentgelt eintragen, aber nicht das sv-pflichtige Entgelt. Wo kann ich die "Kürzung" eintragen, die ja auf Grund der Entgeltumwandlung zu berücksichtigen ist? Ich kann in dem Reiter "Umlage" nur 4 der 5 notwendigen Beträge angeben, damit der Erstattungsantrag 100 % korrekt gestellt wird.
Vielen Grüße
Claudia Herda-Lüders