-was im Hintergrund passiert, wenn die Schlüsselung 74 hinterlegt wird, es werden die Umlagen auf das gesamte sv-pflichtige Entgelt berechnet -ob die Provision bei der Lohnart weiterhin als laufender Bezug gekennzeichnet werden muss und nein, es ist ein Einmalbezug -ob sie in diesem Fall U1-erstattungsfähig ist, da hierfür Umlagebeiträge gezahlt werden (wie bei einer laufend ausgezahlten Provision im Rahmen der U1-Erstattung berücksichtigt wird) nein, es ist nicht Entgeltfortzahlung sondern für tatsächlich geleistete Arbeit. Wenn Sie im Krankheitsfall aber den Durchschnitt der bisherigen Provisionen der letzten Monate als Entgeltfortzahlung zahlen würden, wäre dies für die Erstattung hinzuzurechnen.
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