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LuG: Stammdatenabgleich Finanzamt kanzleiweit anstoßen

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letzte Antwort am 08.02.2019 14:29:03 von lohnhilfe
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Gelöschter Nutzer
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Guten Tag zusammen,

bei uns in Lohn und Gehalt 10.82 bleibt eine inzwischen veraltete Bankverbindung eines Finanzamtes stehen, obwohl in den Institutionsdaten die aktuelle hinterlegt und korrekt ist. Das Institutionsdaten-Abo im Arbeitsplatz ist eingerichtet und läuft schon seit langem ohne Probleme. Offenbar ist LuG von selbst nicht in der Lage, eine entsprechende Aktualisierung vorzunehmen. Gibt es eine Möglichkeit, dies auf Kanzleiebene anzustoßen? Es handelt sich um unser örtliches Finanzamt, d.h. einige Dutzend Mandanten sind betroffen, so wäre es schön wenn es eine Lösung auf Kanzleiebene gäbe. Dieser Fehler hält keine Abrechnung oder Monatsabschluss auf, stört aber auf die Dauer.

Vielen Dank und viele Grüße!

Ronald Kohls

DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Ronald Kohls,

bei den Finanzämtern in der Institutionsverwaltung können sowohl im DATEV-RZ hinterlegte Bankverbindungen als auch individuelle Bankverbindungen gepflegt werden.

In Lohn und Gehalt wird die Bankverbindung Finanzamt bzw. Kassenfinanzamt unter Mandantendaten | Steuer | Lohnsteuer-Anmeldung nicht automatisch geändert.

Wählen Sie bei den betroffenen Mandanten die jeweils benötigte Bankverbindung aus.

Eine übergreifende Änderung für mehrere Mandanten auf der Kanzlei-Ebene ist nicht möglich.

Ich kann Ihren Wunsch gut nachvollziehen und habe diesen weitergegeben.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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lohnhilfe
Meister
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Nachricht 3 von 3
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Hallo Frau Schöneweis,

bitte zählen Sie auch mich bei der Wunschliste mit. Es müsste doch möglich sein, dass, wenn man eine vom RZ vorgegebene Bankverbindung auswählt und in den Mandanten übernimmt, dass diese Verknüpfung zur Institutionsverwaltung erhalten bleibt und dementsprechend ein Hinweis erfolgt, wenn diese Bankverbindung nicht mehr verwendet werden soll. Und wenn sie ab dem Folgemonat entfällt, sollte sie schon im laufenden Monat "angemahnt" werden. Dito für KK-Bankverbindungen.

LG
VM

LG
VM
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letzte Antwort am 08.02.2019 14:29:03 von lohnhilfe
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