Hallo,
Mitarbeiter, die eine Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III im Betrieb machen, sind nicht pflichtig im Umlageverfahren.
Tit. 5 - Ausnahmevorschriften → Tit. 5.1 - Im U1-Verfahren
Titel: Grundsätzliche Hinweise zum Ausgleichsverfahren der Arbeitgeberaufwendungen bei Arbeitsunfähigkeit (U1-Verfahren) und für Mutterschaftsleistungen (U2-Verfahren)
Tit. 5.1.4 RdSchr. 17e - Personen in betrieblichen Einstiegsqualifizierungen und in Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen
Die im Rahmen des § 54a SGB III bezuschussten betrieblichen Einstiegsqualifizierungen und die im Rahmen des § 79 Abs. 2 SGB III bezuschussten Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen sind vom AAG-Verfahren ausgenommen.
Wie man die Fehlermeldung bei DATEV LODAS vermeiden?
(Der Arbeitnehmer ist im Feld Umlageart nicht umlagepflichtig geschlüsselt. Bitte prüfen Sie die Umlagepflicht und ändern Sie gegebenenfalls die Angabe im Feld Umlageart.)
Vielen Dank.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
die U2-Pflicht besteht ja trotzdem, Sie müssten also auf U2-pflichtig schlüsseln.
LG
VM
Hallo VM,
auch für das U2-Verfahren sind die Teilnehmer an der Einstiegsqualifizierung vom Umlageverfahren ausgeschlossen.
Wir leben einfach mit der Fehlermeldung - etwas anderes ist mir dazu bisher auch nicht eingefallen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Frau Ulber,
ich ignoriere die Fehlermeldung in Lodas genauso wie Herr Lutz.
Viele Grüße