Bei dieser Rechnung handelt es sich nicht um einen Umsatz. Ein Unternehmen kann sich selbst keine umsatzsteuerpflichtige Rechnung schreiben. Dieser Beleg kann lediglich dazu dienen, den Materialaufwand und sonstige Kosten innerbetrieblich netto auf Kfz-Reparaturaufwand umzubuchen. Daher müsste die Rechnung als solches tatsächlich storniert werden und ein Interner Beleg ohne Umsatzsteuerausweis erstellt werden, um dem Warenwirtschaftssystem mitzuteilen, dass die entsprechenden Materialien aus dem Bestand entnommen wurden. Die Versicherungsentschädigung wird dann problemlos in voller Höhe auf Ertrag (Versicherungsentschädigungen/Schadenersatz) gebucht.
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