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Eigenrechnung Kfz-Werkstatt wegen Versicherung

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letzte Antwort am 09.07.2024 13:11:39 von Usus
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katzenpaule
Beginner
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Nachricht 1 von 5
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Hallo,

 

ich benötige einmal eure Hilfe.

 

Ich betreue eine Kfz-Werkstatt (Einzelfirma) und die hat für einen Firmen-PKW sich selbst eine Rechnung geschrieben. Die Versicherung erstattet nur den Nettobetrag, da die Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nun meine Frage, was oder wie buche ich den Restbetrag (Vorsteuer) aus?

 

Vielen Dank im Voraus.

martin65
Meister
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Nachricht 2 von 5
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M.E. kann der Unternehmer (Einzelunternehmen) an sich selbst keine Rechnung schreiben. § 181 BGB.

 

Gegenüber der Versicherung kann er m.E. die Materialkosten (netto) abrechnen. Inwieweit die eigene Arbeitszeit bzw. die von Mitarbeitern abgerechnet werden kann, weiß ich nicht.

 

Gruß

 

Martin Heim

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alex7763
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 5
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die rg ist doch dann nur eine art "eigenbeleg". 

gs der vers. auf schadenersatz, und gut ist.

genutztes material noch umbuchen, um den we nicht zu verfälschen

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martin65
Meister
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Nachricht 4 von 5
508 Mal angesehen

Offensichtlich wurde aber eine Rechnung mit USt-Ausweis geschrieben.

 

Gruß

 

Martin Heim

 

 

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Usus
Fortgeschrittener
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Nachricht 5 von 5
483 Mal angesehen

Bei dieser Rechnung handelt es sich nicht um einen Umsatz. Ein Unternehmen kann sich selbst keine umsatzsteuerpflichtige Rechnung schreiben. Dieser Beleg kann lediglich dazu dienen, den Materialaufwand und sonstige Kosten innerbetrieblich netto auf Kfz-Reparaturaufwand umzubuchen. Daher müsste die Rechnung als solches tatsächlich storniert werden und ein Interner Beleg ohne Umsatzsteuerausweis erstellt werden, um dem Warenwirtschaftssystem mitzuteilen, dass die entsprechenden Materialien aus dem Bestand entnommen wurden.

Die Versicherungsentschädigung wird dann problemlos in voller Höhe auf Ertrag (Versicherungsentschädigungen/Schadenersatz) gebucht.

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letzte Antwort am 09.07.2024 13:11:39 von Usus
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