Hallo,
ich benötige einmal eure Hilfe.
Ich betreue eine Kfz-Werkstatt (Einzelfirma) und die hat für einen Firmen-PKW sich selbst eine Rechnung geschrieben. Die Versicherung erstattet nur den Nettobetrag, da die Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nun meine Frage, was oder wie buche ich den Restbetrag (Vorsteuer) aus?
Vielen Dank im Voraus.
M.E. kann der Unternehmer (Einzelunternehmen) an sich selbst keine Rechnung schreiben. § 181 BGB.
Gegenüber der Versicherung kann er m.E. die Materialkosten (netto) abrechnen. Inwieweit die eigene Arbeitszeit bzw. die von Mitarbeitern abgerechnet werden kann, weiß ich nicht.
Gruß
Martin Heim
die rg ist doch dann nur eine art "eigenbeleg".
gs der vers. auf schadenersatz, und gut ist.
genutztes material noch umbuchen, um den we nicht zu verfälschen
Offensichtlich wurde aber eine Rechnung mit USt-Ausweis geschrieben.
Gruß
Martin Heim
Bei dieser Rechnung handelt es sich nicht um einen Umsatz. Ein Unternehmen kann sich selbst keine umsatzsteuerpflichtige Rechnung schreiben. Dieser Beleg kann lediglich dazu dienen, den Materialaufwand und sonstige Kosten innerbetrieblich netto auf Kfz-Reparaturaufwand umzubuchen. Daher müsste die Rechnung als solches tatsächlich storniert werden und ein Interner Beleg ohne Umsatzsteuerausweis erstellt werden, um dem Warenwirtschaftssystem mitzuteilen, dass die entsprechenden Materialien aus dem Bestand entnommen wurden.
Die Versicherungsentschädigung wird dann problemlos in voller Höhe auf Ertrag (Versicherungsentschädigungen/Schadenersatz) gebucht.