@Dominika-S schrieb: Wie läuft sowas dann? Vor vielen Monden haben meine damaligen Kollegen und ich die Rechteverwaltung komplett umstrukturiert. Bis zu diesem Zeitpunkt gab es noch bei DATEV das "Sperrprinzip", was aber administrativ bei 250 Mitarbeitern einfach für den Mülleimer war. Es wurde das Freigabeprinzip komplett neu aufgestellt und an die Benutzer verteilt. Die Verteilung lief in Etappen, damit nicht die komplette Kanzlei stillgelegt wird... Due Gruppen haben wir seinerzeit in zwei Themen unterteilt: - Programmfunktionsgruppen - Mandantengruppen (zentrale und anwendungsspezifische Ordnungsbegriffe) Da die Benutzerrechte immer additiv gehandhabt werden, ist diese Trennung möglich. Hinweis: Auf keinen Fall mit den Gruppen Freigabe-/Sperr-/individuelle Rechte mischen! Das bekommen Sie im Audit und Fehlerfall nicht mehr unter Kontrolle... Programmfunktionen: Gehen Sie im ersten Schritt davon aus, dass alle Benutzer alle Rechte bekommen. Wenn nun ein Programm oder Funktion gesperrt bzw. nicht zur Verfügung stehen soll, dann nehmen Sie die Berechtigung raus und setzen !sofort! diese Berechtigung in einer anderen Gruppe wieder zur Verfügung. Der betreffende Mitarbeiter darf dann natürlich nur in der allgemeinen Gruppe Mitglied sein. FP_DATEV_allgemein = was man zum normalen Arbeiten braucht / ohne Installationsmanager FP_DATEV_InstMan = nur die Admins sind hier Mitglied FP_EO_Faktura = Nur diese Mitglieder können die Fakturierung in EO classic/comfort aufrufen. Gruppen für Ordnungsbegriffe: Hier werden die zentralen Mandantennummern und anwendungsspezifischen Ordnungsbegriffe freigegeben. KEINE Programmfunktionen FP_Mandanten_allgemein = 10.000 - 39.999 FP_Mandanten_Kanzlei = 40.000 (Bsp. Kanzleibuchhaltung) FP_50000_Sonderfall = 50.000 Sondermandat (Sperre oder was auch immer) Das muss nun kein "Fahrplan" für alle sein, damit sind wir aber in der obigen Kanzlei und auch in anderen Kanzleien durchaus gut gefahren. Anhand der Gruppenbezeichnungen ist meist schon klar, was "drin steckt". Und am besten: Nicht in allen Belangen die Kanzleiinhaber damit "behelligen"... Dann kommen immer mehr Rechte bei raus, die noch gesperrt werden sollen... sinnvoll ist aber meistens anders... (siehe auch ScreenShot, das könnte auch deutlich gestrafft werden). Beste Grüße Christian Ockenfels
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