Hallo zusammen,
wenn ich die Offenlegung über den DATEV-Offenlegungsassistenten durchführe, kann ich einen Ansprechpartner angeben im Register "Stamm-/Übermittlungsdaten".
Beim Senden der Offenlegung später muss ich natürlich im Fenster "Offenlegung Unternehmensregister - Angaben zur Einreichung gemäß DiRUG" den beim Unternehmensregister registrierten und identifizierten Ansprechpartner angeben, inklusive des entsprechenden Identifikationskennzeichens.
Meine Fragen sind:
Muss der Ansprechpartner im Register "Stamm-/Übermittlungsdaten" identisch sein mit dem Übermittler bzw. mit den Daten im Fenster "Offenlegung Unternehmensregister - Angaben zur Einreichung gemäß DiRUG"?
Ist es möglich, dass Frau Musterfrau als Ansprechpartnerin für Rückfragen eingetragen ist im Register "Stamm-/Übermittlungsdaten", aber Herr Mustermann mit seinem Namen und seinem Identifikationskennzeichen im Fenster "Offenlegung Unternehmensregister - Angaben zur Einreichung gemäß DiRUG" übermittelt?
Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen @Dominika-S ,
machen wir immer so. Denn Hauptansprechpartner ist die Kanzleileitung. Der Sachbearbeiter hingegen übermittelt die Offenlegung mit seinem Identifikationsmerkmal.
Bisher haben wir hierzu noch keine Beschwerden bekommen.
Grüße
AKW
Guten Morgen @AKW,
vielen Dank.
Und die Rückfragen landen dann auch wirklich immer bei der Kanzleileitung und nicht beim Übermittler?
Weil soweit ich weiß, funktioniert diese Unterscheidung nicht bei der Veröffentlichung/Hinterlegung auf der Publikations-Plattform selbst. Dort ist Ansprechpartner = Übermittler.
Deswegen bin ich etwas verwirrt.
Beste Grüße
Dominika
Die Rückfragen kommen auf die E-Mail-Adresse die als Ansprechpartner hinterlegt ist.
Hier wird bei uns die Zentrale E-Mail-Adresse angegeben, die im Sekretariat landet. Dort wird dann die Rückfrage an den SB verteilt.
Bis jetzt habe ich noch keinen Anruf vom Bundesanzeiger bekommen, der dann die Geschäftsleitung sprechen wollte 😉
Grüße
AKW