Hallo zusammen, wenn ich die Offenlegung über den DATEV-Offenlegungsassistenten durchführe, kann ich einen Ansprechpartner angeben im Register "Stamm-/Übermittlungsdaten". Beim Senden der Offenlegung später muss ich natürlich im Fenster "Offenlegung Unternehmensregister - Angaben zur Einreichung gemäß DiRUG" den beim Unternehmensregister registrierten und identifizierten Ansprechpartner angeben, inklusive des entsprechenden Identifikationskennzeichens. Meine Fragen sind: Muss der Ansprechpartner im Register "Stamm-/Übermittlungsdaten" identisch sein mit dem Übermittler bzw. mit den Daten im Fenster "Offenlegung Unternehmensregister - Angaben zur Einreichung gemäß DiRUG"? Ist es möglich, dass Frau Musterfrau als Ansprechpartnerin für Rückfragen eingetragen ist im Register "Stamm-/Übermittlungsdaten", aber Herr Mustermann mit seinem Namen und seinem Identifikationskennzeichen im Fenster "Offenlegung Unternehmensregister - Angaben zur Einreichung gemäß DiRUG" übermittelt? Vielen Dank!
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