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Datev Interessentenverwaltung

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letzte Antwort gestern 21:21:18 von n_braun
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Dominika-S
Einsteiger
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Nachricht 1 von 9
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Hallo zusammen, 

 

da wir keine "Mischmandante" mehr anlegen sollen muss ich immer eine Onboarding-E-Mail über DATEV an die Privatperson verschicken und eine für das Unternehmen. 

 

Jetzt hat der Mandant aber für seinen privaten Bereich dieselbe E-Mail-Adresse wie für das Unternehmen. 

 

Das möchte die Interessentenverwaltung nicht und ich kann nur für ein Unternehmen etc. das Onboarding dafür starten. Das ist echt unglücklich. 

 

Wie geht ihr damit um? 

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Winter
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 9
1094 Mal angesehen

Hallo @Dominika-S 


aktuell ist es beim Onboarding weiterhin erforderlich, für die Privatperson und das Unternehmen jeweils separate Interessenten-Sätze anzulegen – mit jeweils eigenen E-Mail-Adressen bzw. DATEV-Konten. 

 

Uns ist bewusst, dass dies nur eine Übergangslösung darstellt. 

Die zuständigen Kolleginnen und Kollegen vom DATEV-Konto arbeiten bereits an einer verbesserten Lösung. 

Ziel ist es, mittelfristig verschiedene „Organisationen“ (und damit auch die von Ihnen beschriebenen Anwendungsfälle) unter einem einzigen DATEV-Konto abbilden zu können.

 

Freundliche Grüße, Franziska Winter
Service DATEV Onboarding I DATEV eG
Christian48
Beginner
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Nachricht 3 von 9
1048 Mal angesehen

Hallo Frau Winter,

 

wann können wir ungefähr mit einer Lösung rechnen?

Das Onboarding können wir so unseren Mandanten leider nicht zumuten.

 

Vielen Dank

DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Winter
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 4 von 9
831 Mal angesehen

Hallo @Christian48

einen Zeitpunkt der Umsetzung kann ich Ihnen leider nicht mitteilen.

Ich habe Ihr Anliegen an DATEV-Konto weitergegeben.

 

Freundliche Grüße, Franziska Winter
Service DATEV Onboarding I DATEV eG
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HeikeKrobath
Beginner
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Gibt es Neuigkeiten? Das Problem besteht anscheinend immer noch. 

quantenjoe
Fachmann
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Nachricht 6 von 9
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Moin Frau Winter,

 

... und es dauert ... und dauter ...

 

Das der Fall der selben Email-Adresse kommt, geschieht mit Ansagen. Wenn Datev sich nachträglich eine Lösung einfallen lassen muss, wer hat denn vorher die wahrscheinliche Möglichkeit verpennt?  Wieder ein böses Beispiel für die fehlende Qualitätskontrolle schon vor dem Coding.

 

Das geht nicht gegen Sie. Sie sind eben so ein Opfer, denn sie sollen den Unsinn noch irgendwie verkaufen. Immerhin sind sie dabei ehrlich. 👍

 

Das hätte nie so entwickelt werden dürfen!

 

Sorry, an alle einschließlich Datev, aber sowas darf nicht passieren Erst recht nicht der schwergewichtigen Datev!

 

QJ

 

 

PS: Was ist der Grund für diese Einschränkung. Welcher Gedanke steckt dahinter?

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DATEV-Mitarbeiter
Franziska_Winter
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 9
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Hallo @quantenjoe 

 

DATEV empfiehlt für den Onboarding Prozess in der Interessentenverwaltung separate Interessenten-Sätze für die Privatperson und das von ihr vertretene Unternehmen anzulegen. 

 

Derzeit benötigt eine Person, die in der DATEV Interessentenverwaltung als Interessent mehrfach angelegt werden soll, für jede Anlage ein separates DATEV-Konto. Dies lässt sich nur mit mehreren E-Mail-Adressen darstellen. 

 

Dies widerspricht dem DATEV-Konto Zielbild mit einem einzigen DATEV-Konto in verschiedenen Kontexten und Organisationsstrukturen arbeiten und Leistungen beziehen zu können. 

 

Um diesen Widerspruch aufzulösen sind noch einige technische Weiterentwicklungen notwendig.  

 

Zum einen muss am DATEV-Konto eine Organisationsauswahl umgesetzt werden. Diese Organisationsauswahl ermöglicht dem DATEV-Konto Inhaber bei der Anmeldung auszuwählen in welchem Kontext eine bestimmte Anwendung geöffnet werden soll. Diese neue Funktion wird im August innerhalb der E-Rechnungsplattform pilotiert und soll noch in diesem Jahr freigegeben werden.  

 

Zum anderen muss die Interessentenverwaltung wie alle DATEV-Cloud-Anwendungen auf eine neue Organisationsausprägung umsteigen, die mit dem DATEV Administrations-Center eingeführt wird. Denn die Organisationsauswahl am DATEV-Konto kann nur von Anwendungen angeboten werden, die diese neue Ausprägung einsetzen. Dies wird nach aktuellem Planungsstand nicht vor Ende 2027 stattfinden. 

Freundliche Grüße, Franziska Winter
Service DATEV Onboarding I DATEV eG
quantenjoe
Fachmann
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Nachricht 8 von 9
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Moin @Franziska_Winter ,

 

danke für Ihre Ausführungen, insbesondere, dass die Entwicklung da noch nachreichen wird!

 

Etwas möchte noch aufnehmen, auch wenn es eigentlich themenfremd ist. Das Datev-Konto.

Ja, es doll immer nur ein Konto pro Person Standard sein. Nach meinen bisherigen Erfahrungen klappt das nur in einfachen Fällen. Sonst geht es unter 2 Konten nicht - was auch mich betrifft.

 

Die Idee, eine Email-Adresse reicht, ist in in den allermeisten Fällen meiner Kanzlei nicht machbar. Es sind eigentlich nur einfache Mandantenfälle. Ich glaube, da liegt der wirklich Knackpunkt. Man muss Medien mit verschiedenen Emailadressen mit einem Konto verknüpfen können. 

 

Dann kann das Datev-Konto was werden.

 

QJ

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n_braun
Einsteiger
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Nachricht 9 von 9
60 Mal angesehen

Hallo Frau Winter,

 

dass für grundlegende Architekturänderungen Entwicklungsaufwand und Zeit nötig sind, ist vollkommen nachvollziehbar.Softwareentwicklung geschieht nicht über Nacht – dafür hat jeder Verständnis.

Was jedoch absolut unverständlich ist: Warum wirft die DATEV seit geraumer Zeit immer wieder unfertige, in der Kanzleipraxis schlicht unbrauchbare Einzellösungen auf den Markt, nur um uns bei den elementarsten Anforderungen auf Jahre zu vertrösten?

 

Dass ein Neumandant nicht isoliert als einzelnes Atom existiert, sondern häufig aus einer natürlichen Person und mindestens einer operativen Gesellschaft oder Holding besteht, ist kein exotischer Kanzleifall – das ist das absolute Standard-Tagesgeschäft. Eine Adressierung des Problems für Ende 2027 anzukündigen, bedeutet bei einer Erfassung in 2025/2026 eine Wartezeit von mindestens zwei Jahren für ein Feature, das beim Rollout eines Werkzeugs namens „Interessentenverwaltung / Onboarding“ von Tag eins an ins Pflichtenheft gehört.

 

Es ist schlicht traurig und extrem kräfteraubend. Wir Kanzleien sollen und wollen die Transformation in die Cloud vorantreiben, werden von den gelieferten Cloud-Tools derzeit aber nicht entlastet, sondern im Gegenteil massiv ausgebremst. Wenn der einzig verlässliche Ausweg am Ende doch wieder darin besteht, dem Mandanten PDF-Fragebögen per E-Mail zu schicken, die er manuell ausfüllen, signieren und zurücksenden muss, dann ist das für den Marktführer im Jahr 2026 gegenüber dem Mandanten einfach nur noch peinlich.

 

Hinzu kommt die Begründung mit dem DATEV-Konto: Das gesamte Konstrukt des DATEV-Kontos in dieser Form hat sich aus dem Kreis der Beraterschaft mit Sicherheit niemand herbeigesehnt. Im Gegenteil: Ich kenne keinen Kollegen, der es begrüßt oder für sinnvoll erachtet, dass Mitarbeiter oder externe Akteure künftig mit privaten E-Mail-Adressen und privaten Identitäten an kanzleieigene Mandate gekoppelt werden.

 

Dieses Konzept ist allein in den stillen Kämmerchen der DATEV gewachsen. Dass genau dieses unausgereifte, von der Praxis nie geforderte Identitätsmodell nun auch noch als technischer Flaschenhals und Entschuldigung dafür vorgeschoben wird,weshalb einfachste betriebliche Verbundstrukturen bis mindestens Ende 2027 blockiert bleiben, setzt dem Ganzen die Krone auf.

 

Hier klaffen der reale Kanzleialltag und die Nürnberger Wolken-Theorie leider einmal mehr meilenweit auseinander.

Viele Grüße
Nils Braun
8
letzte Antwort gestern 21:21:18 von n_braun
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