Hallo in die Runde, oben genanntes Thema ist bei uns aufgekommen. Laut Fachabteilung müssen die Änderungsanzeigen zwingend elektronisch (laut Rechtsabteilung heißt das Elster, nicht beSt) übermittelt werden und anderenfalls durch den Mandanten unterschrieben werden. Wie sieht eurer Meinung nach der optimale Prozess aus? Können aus dem DATEV Arbeitsplatz Elster Nachrichten gesendet werden, ohne das eine Leistung angelegt wurde? Danke und ein schönes Wochenende!
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