jetzt muss ich das Thema TSE Tausch und Kassenmeldung auch nochmal aufgreifen. Ich stelle mir nach wie vor die Frage, ob der Tausch der TSE ohne Änderungen am eAS an das Finanzamt grundsätzlich meldepflichtig ist und wenn ja, wie dies technisch über ELSTER erfolgen sollte ohne das eAS abzumelden. Ich verstehe mich nicht als Schlaumeier oder doch? Was meinen Sie mit eAS. elektronisches Aufzeichnungssystem? Wenn dem so ist, ist die TSE (Technische SicherheitsEinrichtung) ein Modul, welches eigenständig (mechanisch) wechselbar ist? Und was ist denn ein TSE-Austausch? Nach meinem Verständnis wird alt durch neu ersetzt. Also ab- und anmeldepflichtig. Oder wird ein TSE-Austausch anders definiert?
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