Guten Morgen,
uns beschäftigt gerade folgender Fall:
über Elster wurde eine Betriebsstätte mit mehreren Kassensystemen gemeldet. Von einem Kassensystem wurde nun die TSE-Seriennummer aktualisiert.
Wie ist die Änderung in Elster anzugeben?
Es gibt den Punkt "Außerbetriebnahme des eAs", aber nicht "Außerbetriebnahme TSE".
Können die Daten aus der ersten Meldung übernommen und mit den Daten der neuen TSE gemeldet werden?
Danke! 🙂
Thread wurde zu Unternehmen online verschoben durch DATEV
Können die Daten aus der ersten Meldung übernommen und mit den Daten der neuen TSE gemeldet werden?
Vermutlich ja.
Zertifikatwechsel nach 5 Jahren? Dann wäre aus meiner Sicht eine Ab- und Anmeldevorgang vorzunehmen.
Ich bin zuerst auch davon ausgegangen, dass erst eine Abmeldung über "Außerbetriebnahme des eAs" und danach eine neue Meldung durchzuführen ist. Aber eigentlich soll ja nur die neue TSE-Nummer gemeldet werden, nicht das ganze elektronischen Aufzeichnungssystem abgemeldet werden.
In der Ausfüllanleitung habe ich leider nichts dazu gefunden.
Guten Tag @Christian48,
wenn das Kassensystem durch einen Austausch eine neue TSE erhält, muss die neue TSE dem Finanzamt mitgeteilt werden, indem die neuen Daten der TSE bei dem betreffenden eAS eingetragen bzw. überschrieben werden.
Über DATEV Kassenmeldung kann dies durch eine Änderungsmeldung erfolgen.
Siehe Punkt 4.2 in diesem InfoDokument: Mit DATEV Kassenmeldung arbeiten
...also meldet man das eAS nicht ab, sondern erstellt eine neue Meldung (über Elster) identisch zur Anmeldung und ändert lediglich die TSE Nr.?
so würd ichs auch machen - ist das richtig ? man findet ja nix
Hallo,
jetzt muss ich das Thema TSE Tausch und Kassenmeldung auch nochmal aufgreifen. Ich stelle mir nach wie vor die Frage, ob der Tausch der TSE ohne Änderungen am eAS an das Finanzamt grundsätzlich meldepflichtig ist und wenn ja, wie dies technisch über ELSTER erfolgen sollte ohne das eAS abzumelden.
In einem konkreten Fall habe ich beim zuständigen Finanzamt (BW) angefragt, ob der Austausch der TSE meldepflichtig ist. Vom zuständigen Betriebsprüfer/Kassensystemprüfer habe ich schriftlich folgende Rückmeldung bekommen:
"hiermit bestätige ich Ihnen, dass der Tausch einer technischen Sicherheitseinrichtung keinen meldepflichtigen Vorfall nach §146a (4) AO darstellt. Lediglich die Anschaffung oder Außerbetriebnahme eines EAS fällt (Stand heute) unter diese Meldepflicht."
Die DATEV kommunizierte in der DIALOG Ausgabe vom 15.10.2025 folgende Tatbestände als meldepflichtig:
"Änderungen müssen spätestens einen Monat nach deren Eintritt gemeldet werden. Anlässe für eine Änderungsmeldung sind beispielsweise:
Kassenmeldung – Änderungen fristgerecht übermitteln - DATEV TRIALOG-Magazin
Gemäß DATEV wäre alleine der TSE Austausch meldepflichtig. Was ist denn jetzt zutreffend? Kann hier jemand Licht ins Dunkel bringen?
Vielen Dank vorab!
jetzt muss ich das Thema TSE Tausch und Kassenmeldung auch nochmal aufgreifen. Ich stelle mir nach wie vor die Frage, ob der Tausch der TSE ohne Änderungen am eAS an das Finanzamt grundsätzlich meldepflichtig ist und wenn ja, wie dies technisch über ELSTER erfolgen sollte ohne das eAS abzumelden.
Ich verstehe mich nicht als Schlaumeier
Was meinen Sie mit eAS. elektronisches Aufzeichnungssystem? Wenn dem so ist, ist die TSE (Technische SicherheitsEinrichtung) ein Modul, welches eigenständig (mechanisch) wechselbar ist?
Und was ist denn ein TSE-Austausch? Nach meinem Verständnis wird alt durch neu ersetzt. Also ab- und anmeldepflichtig.
Oder wird ein TSE-Austausch anders definiert?