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Änderungsanzeigen Grundsteuer

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letzte Antwort am 24.02.2025 08:40:24 von anders
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Christian48
Beginner
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Nachricht 1 von 2
188 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

 

oben genanntes Thema ist bei uns aufgekommen.

Laut Fachabteilung müssen die Änderungsanzeigen zwingend elektronisch (laut Rechtsabteilung heißt das Elster, nicht beSt) übermittelt werden und anderenfalls durch den Mandanten unterschrieben werden.

 

Wie sieht eurer Meinung nach der optimale Prozess aus?

Können aus dem DATEV Arbeitsplatz Elster Nachrichten gesendet werden, ohne das eine Leistung angelegt wurde?

 

 

Danke und ein schönes Wochenende!

 

anders
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
103 Mal angesehen

Hallo Christian48, 

 

bei uns hat das Finanzamt (B-W) leider auf eine vollständige Wertfortschreibungserklärung bestanden. 

Haben diese über Elster erledigt.

 

Lediglich eine kurze Mitteilung, dass sich die Nutzung geändert hat, war nicht ausreichend. 

 

Beste Grüße

anders

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letzte Antwort am 24.02.2025 08:40:24 von anders
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