Morgen, da hätten Sie eigentlich auf meinen Post antworten müssen, denn es ist ja eine Aussage von auf die geantwortet wurde. Zum anderen gerade noch einmal gelesen. Da steht weder im Gesetz, dem UStAE oder der UStH etwas von "gesetzlich geschuldeter USt". Es steht geschrieben, "die Umsatzsteuer gehört nicht zur Bemessungsgrundlage". Wo bitte haben Sie es recherchiert, dass damit ausschließlich die gesetzlich geschuldete USt gemeint ist? Hier wäre eine Fundstelle doch sehr nützlich. Ansonsten schreibt der Gesetzgeber das eben nicht so.
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